Pendlerpauschale: 6,7 Millionen Steuerpflichtige pendelten 2015 mehr als 20 Kilometer zur Arbeit
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Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030. Darin enthalten ist ein
Vorschlag, Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der
Pendlerpauschale von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21sten Kilometer zu
entlasten. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis der
Daten aus den Steuererklärungen berechnet, wie viele Pendler
entsprechende Distanzen auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen. Demnach
fuhren im Jahr 2015 rund 6,7 Millionen Einkommensteuerpflichtige
Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern. Davon gaben 5,8 Millionen (86
%) in der Steuererklärung an, für mindestens einen Teil der Strecke
das Auto zu nutzen.
Die tatsächliche Zahl der Pendler, die mehr als 20 Kilometer zur
Arbeit zurücklegten, war sogar noch höher. Denn steuerlich
zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen
Lebenspartnerschaften werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Es
kann aber vorkommen, dass beide Partner jeweils mehr als 20 Kilometer
zur Arbeit fahren. Die 6,7 Millionen Steuerpflichtigen legten im Jahr
2015 nach eigenen Angaben insgesamt rund 26,8 Milliarden Kilometer
über der 20 Kilometergrenze zurück.
Die Berechnung basiert auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur
Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des
Veranlagungsjahres verfügbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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Datum: 04.10.2019 - 08:00 Uhr
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