Insolvenzverwalter fordert von Anlegern der Erste Oderfelder bis zum 09.10.2019 Einlage und Auszahlungen zurück
Berlin, München den 07.10.2019

(firmenpresse) - Mit Schreiben vom 18.09.2019 fordert der Insolvenzverwalter der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG von den Anlegern dieses Fonds den ausgezahlten Einlagebetrag nebst Ausschüttungen unter Fristsetzung bis zum 09.10.2019 zurück. Der Insolvenzverwalter beruft sich auf eine „Scheinauseinandersetzung und Scheingewinne“, weshalb er die an die Anleger geleisteten Zahlungen insolvenzrechtlich anfechte.
Rechtsanwältin Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte, die diverse betroffene Anleger betreut, erklärt: „Wir empfehlen Anlegern unbedingt vor einer Zahlung Rechtsrat einzuholen, da höchst zweifelhaft ist, ob es sich bei den an die Anleger erfolgten Auszahlungen tatsächlich um eine nach § 134 InsO rückforderbare unentgeltliche Leistung handelt.“
Dessen ungeachtet sollten Anleger prüfen lassen, ob ihnen aufgrund fehlerhafter Aufklärung/ Beratung ein Schadensersatzanspruch gegen die im Einzelfall tätig gewordene Beratungsgesellschaft, die die Investition in die Lombardanlage empfohlen hat, o.a. zusteht.
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Ferner muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger nicht zurückgezahlter Ausschüttungen zurück.
Erst kürzlich haben CLLB Rechtsanwälte am Landgericht Hamburg zwei obsiegende Urteile (noch nicht rechtskräftig) für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber der Beratungsgesellschaft erstritten. Das Landgericht Hamburg war in beiden Fällen davon überzeugt, dass dem betroffenen Anleger kein zutreffendes Bild von den mit der Beteiligung verbundenen Risiken vermittelt wurde, sondern die bestehenden Risiken heruntergespielt und verharmlost wurden.
Weitere von CLLB, Rechtsanwältin Linz, vertretene Anleger führen derzeit ebenfalls Verfahren gegen ihre Anlageberater. Z.B. hat das OLG Dresden mit Beschluss vom 23.09.2019 im Verfahren eines von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers darauf hingewiesen, dass die Berufung der in Anspruch genommenen Beratungsgesellschaft offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Rechtsanwältin Linz dazu: „Der Beschluss ist ein erfreuliches Signal für betroffene Anleger, die ebenfalls fehlerhaft aufgeklärt oder beraten wurden. Das Oberlandesgericht Dresden weist darauf hin, dass der Prospekt der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG fehlerhaft ist und dass der tätig gewordene Berater auf diesen Prospektfehler nicht hingewiesen habe. Im Ergebnis hafte die Beratungsgesellschaft daher zu Recht.“
Der Hinweis des OLG Dresden kann allen weiteren Anlegern der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG in einem eigenen Prozess sehr hilfreich sein: Wenn der Prospekt falsch ist, kann kein Anleger damit ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, so Rechtsanwältin Linz, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel.: +49- 030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz(at)cllb.de web: http://www.cllb.de
Datum: 07.10.2019 - 15:04 Uhr
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