VW Abgasskandal – Verjährung noch nicht eingetreten
München, 18.10.2019. Der VW Abgasskandal wurde im Jahre 2015 bekannt. Dennoch gehen Gerichte – nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte auch zu Recht – davon aus, dass eine Verjährung der Schadenersatzansprüche in vielen Fällen noch nicht eingetreten ist. Betroffene PKW Eigner sollten daher umgehend rechtlichen Rat einholen.
Wie Spiegel online berichtet, hat nun das Landgericht Trier (n.n. rechtskräftig) entschieden, dass entsprechende Ansprüche nicht verjährt sind. Im dortigen Fall hatte die Klagepartei den fraglichen PKW im Februar 2014 gekauft, die Klage aber erst 2019 eingereicht.
Das Gericht sah eine Verjährung nicht als gegeben an. Grund dafür ist laut der Presseverlautbarung, dass die Berichte aus dem Jahr 2015 über die Softwaremanipulationen keine Kenntnis aller schadensbegründenden Umstände auslösen würden, zumal der Sachverhalt sehr kompliziert sei.
Von den Abgasmanipulationen beim EA 189 Motor waren alleine in Deutschland rund 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. PKW-Eigner, deren Fahrzeuge mit dem EA 189 Motor ausgestattet wurden und die noch nicht aktiv geworden sind, sollten daher laut Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte umgehend mögliche Ansprüche prüfen lassen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin vertritt weit über 1000 Mandanten im Dieselskandal und hat bereits zahlreiche positive Urteile erstritten.
In vielen Fällen decken Rechtschutzversicherungen ein Vorgehen gegen den Autohersteller. CLLB Rechtsanwälte übernehmen selbstverständlich auch die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung und holen die entsprechende Deckungszusage ein.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 18.10.2019 - 12:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1763308
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089/ 552 999 50
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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