ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1765034
(firmenpresse) - Rechtliches zu Wildunfällen

Die Tage werden kürzer, der Herbst ist da. In jedem Jahr steigt zu dieser Jahreszeit die Anzahl der Wildunfälle: Daher raten ARAG Experten zur besonderen Aufmerksamkeit. Ist bereits ein Tier am Fahrbahnrand zu erkennen, hilft meist hupen, um es zu vertreiben. Hektische Ausweichmanöver sollten vermieden werden, da durch mögliches Übersteuern die Gefahr eines schlimmeren Unfalls sehr hoch ist. Kommt es trotzdem zur Kollision mit dem Tier, muss auf jeden Fall die Polizei verständigt werden, die sich mit dem zuständigen Förster in Verbindung setzt. Auch wenn das Tier verletzt ist, sollte es auf keinen Fall angefasst oder eigenständig abtransportiert werden. Dies ist Sache des Waldbesitzers. Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) auf, die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, springt ebenfalls die Teilkasko unter dem Aspekt "Rettungskosten" ein, entschied das Amtsgericht München (AG München, Az.: 345 C 3874/08).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Halteverbot: Mobile Verkehrsschilder sind bindend

Mobile Park- und Halteverbotsschilder sind zu beachten; das gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn ihre Vorderseiten nur vom Bürgersteig aus einzusehen sind. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist es unerheblich, ob der Verkehrsteilnehmer die Schilder subjektiv zur Kenntnis genommen hat oder nicht. Ihn treffen hier eigene Sorgfalts- und Informationspflichten. Dabei sind an die Sichtbarkeit von Schildern, die den ruhenden Verkehr regeln, geringere Anforderungen zu stellen. Bei mehreren an einer Straße zu verschiedenen Zwecken aufgestellten beweglichen Schildern kann es auch mal vorkommen, dass sie unterschiedliche Geltungszeiten anzeigen, die sich in überlappenden Bereichen teilweise sogar widersprechen (Az.: VG 11 A 720.07). Dies ist für die meisten Gerichte allerdings kein Grund, Milde vor Recht walten zu lassen. So auch nicht in einem Urteilsspruch des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. In diesem konkreten Fall war bei gehöriger Aufmerksamkeit problemlos erkennbar, dass die beiden Haltverbotszonen sich auf unterschiedliche Zeiträume bezogen und sich lediglich der räumliche Geltungsbereich beider Verbotszonen überschnitt (OVG Hamburg, Az.: 3 Bf 408/08).





Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues wartungsfreies Gleitlager KS P180 für Komfortfunktionen Smarte Reisebegleiter
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.10.2019 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1765034
Anzahl Zeichen: 3143

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 493 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Alltag auf dem Campus: Das müssen Erstis wissen ...

Rund drei Millionen Studierende schlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern ...

ARAG, stimmt das? ...

Ein zerrissenes Testament ist nicht gültig Stimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines Testaments in der Mitte ist das Dokument vernichtet und der Erblasser gibt zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten auch ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Aufs falsche Pferd gesetzt +++ Die Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen, doch dafür gibt es Grenzen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach eine Verkäuferin d ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z