NOZ: Armutsforscher: Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher führen nicht auf den "rechten Weg"

NOZ: Armutsforscher: Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher führen nicht auf den "rechten Weg", sondern in die Kriminalität

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(ots) - Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht

Osnabrück. Unmittelbar vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher bezweifeln Experten den Sinn solcher
Maßnahmen. Der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge
sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Unabhängig vom Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsrechtlichen und -politischen
Überlegungen folgt, stellt sich die Frage, wie zweckmäßig Sanktionen in der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts sind." Die unsägliche
Rohrstock-Pädagogik des Kaiserreichs habe sich überlebt. "Mit
alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven
Sinne, sondern eher das Gegenteil. Junge Menschen unter 25 Jahren führt man
durch massiven Druck nicht etwa 'auf den rechten Weg', sondern veranlasst sie
höchstens, sich zu überschulden oder mit Kleinkriminalität durchs Leben zu
schlagen."

Butterwegge kritisierte zudem, die Sanktionen hätten auch die soziale
Ungleichheit in Deutschland verschärft: "Überdurchschnittlich oft sind Menschen
davon betroffen, die sich aufgrund psychischer Erkrankungen, eines niedrigen
Bildungsgrades und anderer Beeinträchtigungen nicht zur Wehr setzen können.
Weniger sozial Benachteiligte wie Akademiker erheben häufig erfolgreich
Widerspruch beim Jobcenter und klagen mit hohen Erfolgschancen gegen ihre
Sanktionen."

Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag in der Frage, ob die Jobcenter
das zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum bei Hartz-IV-Beziehern wegen
Pflichtverstößen mit pauschalen Sanktionen weiter minimieren dürfen. Laut
geltender Rechtslage können Hartz-IV-Leistungen bei "Pflichtverletzungen" wie
Verstößen gegen die Meldepflicht für drei Monate um 30 Prozent, bei Wiederholung
um 60 Prozent gekürzt werden. Für Bezieher unter 25 Jahren gelten strengere


Regeln bis zum Streichen jeder Unterstützung.



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Datum: 04.11.2019 - 12:13 Uhr
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