Bundesregierung zieht Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs in Betracht
ID: 1767486
ARD-Magazins "Panorama" (NDR) und des Onlinemagazins MedWatch [www.medwatch.de]
einschneidende Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker - inklusive
einer möglichen Abschaffung der Profession. Vergangene Woche hat das Ministerium
eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mögliche Optionen
ausloten soll [https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?4&id=291253].
Das Bundesgesundheitsministerium habe wahrgenommen, dass die bisherigen
Maßnahmen "teilweise als nicht ausreichend angesehen werden", erklärte ein
Sprecher auf Nachfrage von "Panorama". "Umgekehrt wenden sich viele Menschen an
das BMG, die auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertrauen. Sie setzen sich
für diesen Berufsstand und seinen Erhalt ein." Die Forderung einer Abschaffung
des Heilpraktikerberufs habe eine verfassungsrechtliche Komponente, insbesondere
in Bezug auf die Berufsfreiheit.
Die Ausschreibung für das Rechtsgutachten thematisiert, ob sich eine mögliche,
zukünftige Heilpraktikerausbildung in Hinsicht auf Dauer und Inhalt an der
Medizinerausbildung orientieren müsste. Sie wirft weiter die Frage auf, ob und
inwieweit es möglich wäre, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von der
Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen.
Auch soll das Rechtsgutachten die Frage klären, ob der Beruf ganz abgeschafft
werden kann. "Gibt es alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche
Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?", heißt es
in der Ausschreibung.
"Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale
Rolle ein", so das Ministerium. Bei dem 1939 in Kraft getretenen Gesetz handele
es sich "um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht", welches "nur noch
fragmentarisch und insoweit erhalten ist, als es dem Grundgesetz nicht
widerspricht". Intention des Heilpraktikergesetzes sei die Abschaffung des
Heilpraktikerberufes gewesen. "Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die
klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, ist darin nicht
geregelt."
Eine Heilpraktikererlaubnis erhält vielmehr jede Person, die in einer
Überprüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle
nachweist, dass von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für
die sie aufsuchenden Patienten ausgeht. Durch die Überprüfung sei lediglich zu
klären, ob der angehende Heilpraktiker seinen Patienten nicht schadet. "Es wird
nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er
nachweisen kann."
Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Menschen durch die Therapie eines
Heilpraktikers Schaden genommen haben, wie auch eine Recherche von "Panorama"
und MedWatch gezeigt hat [http://ots.de/HdoQwO]. Dennoch können
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker oft weiterarbeiten, sie werden kaum
kontrolliert. Die Bundesregierung reagierte bislang nur zögerlich: Der frühere
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ließ einzig die Heilpraktikerprüfung in
Deutschland vereinheitlichen, auf Initiative seines Nachfolgers Jens Spahn (CDU)
benötigen Heilpraktiker zur Herstellung rezeptpflichtiger Arzneimittel nun eine
Erlaubnis. Vielen Kritikern geht das nicht weit genug: Sie fordern die
Abschaffung des Berufsstands, wie zuletzt etwa Patrick Larscheid, Leiter des
Gesundheitsamts Berlin-Reinickendorf.
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
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Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
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Datum: 04.11.2019 - 15:00 Uhr
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