Essenszuschüsse machen Arbeitgeber attraktiver
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Die ABG-Gesellschaften am Standort Dresden fördern künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Mahlzeiten
Wie setzen Unternehmen einen Essenszuschuss um?
Wer seiner Belegschaft künftig auch einen Zuschuss zu den Mahlzeiten gewähren möchte, hat viele Möglichkeiten: Er kann eine eigene Kantine bereitstellen oder wie die ABG-Gesellschaften einen Vertrag mit einem Drittanbieter eingehen. Die nächste Frage: Sollen Mitarbeiter Gutscheine bekommen, die sie gegen die Mahlzeiten eintauschen oder erhält jeder einen Transponder oder eine Checkkarte, auf denen die Zuschüsse verbucht werden? Es muss auch geklärt werden, wie die Mitarbeitenden ihren eigenen Anteil entrichten. Soll die Zuzahlung direkt beim Erhalt des Essens erfolgen? Oder fällt der Betrag später als Nettoabzug auf den Lohn an?
Welche Vorteile bieten sich dem Arbeitgeber?
Ein Unternehmen kann mit einem Essengeldzuschuss die gesunde Ernährung und Lebensführung seiner Angestellten unterstützen. Außerdem wird damit die Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb gestärkt und das Arbeitsklima aufgewertet. Bei potenziellen Bewerbern erzeugt man mit solchen Zusatzleistungen zudem ein positives und fortschrittliches Image. Hinzu kommen handfeste steuerliche Vorteile: "Essenszuschüsse sind natürlich Betriebsausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Außerdem wird hier bis zu einer gewissen Grenze pauschalbesteuert und die Leistungen sind sozialversicherungsfrei", sagt Isabel Franzka, Prokuristin und Steuerberaterin bei der ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft.
Was Unternehmen dabei beachten müssen
Aus ihrer Arbeit kennt Isabel Franzka auch die Fallstricke solcher Leistungen: "Bevor ein Arbeitgeber Essenszuschüsse gewährt, sollte er sich unbedingt über die steuerlichen Grenzen informieren. Denn die Zuschüsse sind nur bis zu einem bestimmten Betrag pauschalbesteuert und von der Sozialversicherung befreit. Liegt man darüber, kann es später bei der Steuerprüfung ein böses Erwachen geben." Erschwerend komme hinzu, dass die amtlichen Sachbezugswerte, nach denen sich die Zuschussgrenze richte, jedes Jahr neu ausgegeben würden. "Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation der Maßnahmen. Es müssen alle Belege und Verträge gut aufgehoben werden, außerdem müssen die Zuschüsse auf den Lohnkonten und den Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer ausgewiesen werden", sagt Franzka. Es sei auch ratsam, eine Anleitung über den Essenszuschuss zu verfassen, sie an die Mitarbeiter auszugeben und dies zu dokumentieren. Gemeinsam mit den anderen Experten des ABG-Beraterverbundes unterstützt Isabel Franzka Unternehmen gern bei der Planung, Organisation oder Abrechnung von Essenszuschüssen und steht mit Rat und Tat bei der Verhandlung mit Drittanbietern zur Seite.
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ABG-Partner ist ein Beratungsverbund mit eigenständigen Gesellschaften der Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung. Gegründet 1991, betreut ABG-Partner heute mit rund 100 Mitarbeitern an den Standorten München, Bayreuth, Dresden, Böblingen Unternehmen und Institutionen bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Der Verbund unterstützt seine Mandanten fachübergreifend bei Gründungen, in Wachstumsprozessen, bei Unternehmensnachfolgen sowie bei Sanierungen.
Wiener Straße 98, 01219 Dresden




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Datum: 04.11.2019 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Ilka Stiegler
Stadt:
Dresden
Telefon: +49 351 437 55-11
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