Aufladbare Gutscheinkarten auf dem Prüfstand
ID: 1796900
Regelungen vieler Arbeitgebern stehen infrage. Endgültige Klärung durch Gesetzgeber steht aus.
Wie geht es weiter mit den Wertkarten
Damit stehen aufladbare Wertkarten nicht per se vor dem Aus. Es gibt jedoch noch viele offene Fragen. Zur Klärung wird hier dringend ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen erwartet. Dieses war für den 10. Februar 2020 angekündigt, die Veröffentlichung steht aber nach wie vor aus. "Wir vermuten, dass einige Anbieter solcher Wertkarten ihr System umstellen müssen. Eine generelle Rückkehr zum alten System wäre dagegen für alle Seiten sehr ungünstig. Denn der Vorteil solcher Karten für Sachbezüge ist klar: Ein Arbeitgeber muss nicht Dutzende oder Hunderte verschiedene Gutscheine für seine Mitarbeiter beschaffen. Es reicht ein Kartentyp für alle Mitarbeiter, den diese nach ihren individuellen Wünschen einlösen können", sagt Isabel Franzka, Steuerberaterin und Prokuristin des Beratungsverbundes ABG.
Wie können Arbeitgeber reagieren?
Haben Unternehmen bereits eine Regelung über solche Wertkarten laufen, sollte reagiert werden. Dazu Franzka: "Die Arbeitgeber können bis zur Klärung die momentane Karten-Regelung aussetzen oder zeitweise wieder auf gewöhnliche Gutscheine ausweichen. Zudem sollten Unternehmer eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt beantragen. So erfährt man, ob die momentane Regelung noch gesetzeskonform ist." Prüften Unternehmen hingegen erst die Einführung einer wiederaufladbaren Wertkarte, lohne es sich, das Schreiben des Finanzministeriums abzuwarten und dann zu entscheiden.
Vorteile und Herausforderungen von Sachbezügen
"Sobald der gesetzliche Rahmen eindeutig geklärt ist, möchte auch der ABG-Beratungsverbund eine solche Wertkarte einführen. Es ist eine schöne Möglichkeit, unseren Mitarbeiterinneren und Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, sie zu motivieren und zu binden. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand langfristig geringer, als bei landläufigen Gutscheinen", sagt die Prokuristin. Bis zur monatlichen Sachbezugsgrenze von derzeit 44 Euro sind solche Sachleistungen an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Es gilt hierbei jedoch strikte Freigrenzen zu beachten, sonst wird sofort volle Besteuerung und Sozialversicherung fällig. Außerdem - wie der momentane Fall zeigt - müssen die aktuelle Gesetzeslage und letzte Änderungen immer im Auge behalten werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ABG-Partner ist ein Beratungsverbund mit eigenständigen Gesellschaften der Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung. Gegründet 1991, betreut ABG-Partner heute mit rund 100 Mitarbeitern an den Standorten München, Bayreuth, Dresden und Böblingen Unternehmen und Institutionen bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Der Verbund unterstützt seine Mandanten fachübergreifend bei Gründungen, in Wachstumsprozessen, bei Unternehmensnachfolgen sowie bei Sanierungen.
Wiener Straße 98, 01219 Dresden
Datum: 28.02.2020 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1796900
Anzahl Zeichen: 3211
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilka Stiegler
Stadt:
Dresden
Telefon: +49 351 437 55-11
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 526 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufladbare Gutscheinkarten auf dem Prüfstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Isabel Franzka, bisher Prokuristin und Steuerberaterin der ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, ist ab sofort neue Geschäftsführerin am Standort Dresden. Die Diplom-Betriebswirtin ist seit sechs Jahren im Unternehmensverbund ABG-Partner. Davor war
Unterstützer des Mittelstands vereinen Kompetenzen ...
Dresden, 26.03.2020 - Die Spezialisten von ABG erweitern ihr Netzwerk und gehen eine aktive Partnerschaft mit den Finanzierungsspezialisten von credicon ein. Damit wird das Spektrum des ABG-Beratungsverbundes um eine weitere Kompetenz ergänzt. Bisher unterstützt der Verbund vor allem mittelständi
Essenszuschüsse machen Arbeitgeber attraktiver ...
Die Dresdner ABG-Gesellschaften der Steuerberatung, Consulting und Marketing bieten ihren Mitarbeitern in Dresden seit kurzem einen Zuschuss zum Mittagessen. Die Unterstützung wird für eine Mahlzeit pro Arbeitstag gewährt - insgesamt an 15 Arbeitstagen im Monat. "Die Idee schwebte mir schon
Weitere Mitteilungen von ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
Inflationsrate im Februar 2020 voraussichtlich 1,7 % ...
Verbraucherpreisindex, Februar 2020: +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufig) +0,4 % zum Vormonat (vorläufig) Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Februar 2020: +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufig) +0,6 % zum Vormonat (vorläufig) Die Inflationsrate in Deutschland - gemessen als Veränderung d
EMX Royalty unterzeichnet Abkommen hinsichtlich Verkauf von VMS-Projekten Tomtebo und Trollberget in Schweden an District Metals ...
Vancouver (British Columbia), 28. Februar 2020. - EMX Royalty Corporation (NYSE American: EMX, TSX Venture: EMX) (EMX oder das Unternehmen) freut sich, die Unterzeichnung eines Abkommens hinsichtlich des Verkaufs der mehrere Metalle umfassenden Projekte Tomtebo und Trollberget (die Projekte) in Schw
Wie wirkt sich das Coronavirus auf die Weltwirtschaft aus? / GTAI-Sonderseite mit Updates zu zahlreichen Ländern und Regionen ...
Das neuartige Coronavirus breitet sich weltweit aus, die wirtschaftlichen Folgen stecken immer mehr Auslandsmärkte an. In einem Themenspecial beleuchtet Germany Trade & Invest (GTAI) die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus weltweit. Während in Ostasien das öffentliche und geschÃ
Neues Bundeswehr-Kursportfolio für LEAN und SIX SIGMA ...
Q-LEARNING hat seine Zusammenarbeit mit dem BFD, dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, weiter intensiviert. Der BFD fördert die Weiterbildung der Soldaten und -Soldatinnen während, am Ende und nach ihrer Dienstzeit. Ab sofort steht Q-LEARNING mit einem noch besser abgestimmten und spezifisch




