EuGH kippt nach 30 Jahren Streit Hürde im nationalen Gesellschaftsrecht

EuGH kippt nach 30 Jahren Streit Hürde im nationalen Gesellschaftsrecht

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(firmenpresse) - Bonn/Luxemburg - Das kürzlich verkündete Urteil mit dem Aktenzeichen C-411/03 wird noch gravierende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte jetzt nämlich eine Hürde im deutschen Gesellschaftsrecht. Schon in naher Zukunft werden deutsche Kapitalgesellschaften mit Gesellschaften im EU-Ausland verschmelzen können, schreibt das Handelsblatt http://www.handelsblatt.de. Das deutsche Umwandlungsrecht, das grenzüberschreitende Verschmelzungen generell ausschliesst, sei unverhältnismässig und nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Über die EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Fusionen wurde über 30 Jahre lang gestritten. Das EU-Gesetz wird die Unternehmenslandschaft der Mitgliedsländer spürbar verändern, vor allem auch die deutsche. Hintergrund des jahrzehntelangen Streits war nämlich, dass damit die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat ausgehebelt würde. In anderen Rechtsordnungen sind diese Bestimmungen unbekannt. Die EuGH-Entscheidungen macht es Firmen aus zwei EU-Ländern möglich, sich zusammenzutun, ohne zum Konstrukt der Europa AG greifen zu müssen. "Das ebnet vielen Unternehmen den Weg ins Ausland, etwa, um Steuervorteile zu nutzen", schreibt Hannelore Crolly in der Tageszeitung Die Welt http://www.welt.de.

Auch der deutsche Mittelstand werde von den neuen Chancen der grenzüberschreitenden Fusion regen Gebrauch machen und den optimalen Unternehmensstandort wählen. Zum ersten Mal gebe es jetzt die Möglichkeit, mit überschaubarem finanziellen Aufwand über die Grenzen zu gehen, so Clemens Philipp Schindler vom Münchner Büro der Kanzlei Haarmann Hemmelrath http://www.munichnetwork.com gegenüber der Welt. Die Richtlinie muss in Deutschland bis spätestens 2007 umgesetzt sein. "Die jetzige EuGH-Entscheidung setzt den deutschen Gesetzgeber allerdings unter erheblichen Zeitdruck, so dass die Umsetzung sehr viel schneller in Kraft treten dürfte", spekuliert das Handelsblatt.



"Jetzt besteht natürlich für viele deutsche Unternehmen ein echter Anreiz, der ungeliebten Mitbestimmung endlich zu entwischen. Doch letztlich ist diese juristische Entscheidung nur ein kleines Steinchen in einem grösseren Mosaik. Die alte Deutschland AG funktioniert nicht mehr. Die in Sonntagsreden beschworene Tarifpartnerschaft konnte den Stellenabbau bei AEG, Telekom, Siemens, Daimler-Chrysler, Volkwagen und Ford nicht stoppen. Der beste Standort für ein Unternehmen wird sich in Zukunft durchsetzen. Viele ausländische Investoren finden die deutsche Mitbestimmung einfach crazy. Nun besteht die Hoffnung, dass sich die deutsche Wirtschaft von diesem Ballast befreien wird und der hiesige Markt für ausländische Investoren interessanter werden wird", sagt der Bonner Rechtsexperte Markus Mingers von der Kanzlei Mingers und Land http://www.justus-online.de, der die Luxemburger Entscheidung ausdrücklich begrüsst.

Wenn der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) http://www.dgb.de behaupte, die paritätische Mitbestimmung gerate durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht unter Druck, dann grenze dies schon an Wirklichkeitsverweigerung. "Der Markt und die Globalisierung folgen nicht den Wunschvorstellungen deutscher Gewerkschaftsführer, ob man dies nun gut findet oder nicht. Die Investoren werden dahin gehen, wo sie die besten Rahmenbedingungen vorfinden. Die Beruhigungspillen der Gewerkschaftsfunktionäre können daran nichts ändern", meint Mingers. Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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