Verbraucher bei Vorauszahlungen besser schützen: eine Absicherung für den Insolvenzfall ist längst überfällig
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das Thema Insolvenzabsicherung der Verbraucher neue Dimensionen erhalten.
Verbraucherschützer und Abgeordnete der Opposition fordern bereits seit langem
eine Verbesserung des Insolvenzschutzes bei Flugreisen. Die Bundesregierung
spricht bisher vom mündigen Bürger, dem man nicht unter die Arme greifen müsse.
Dabei wären eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchers leicht
umsetzbar.
Die Insolvenz von Thomas Cook hat gezeigt, dass in Deutschland Pauschalreisende
über einen Versicherungsschein im Insolvenzfall nicht vollständig abgesichert
sind. Die Versicherungssumme von 110 Mio. Euro ermöglichte zwar die betroffenen
Kunden aus dem Ausland zurückzuholen. Doch viele Kunden konnten ihre Reise gar
nicht erst antreten. Sie werden nur einen Bruchteil ihrer Vorauszahlung
zurückerhalten.
Die Versicherungslösung für Pauschalreisende aus dem Jahr 1993 entspricht nicht
mehr dem aktuellen Buchungsverhalten: "Die Kunden stellen heute ihre Reisen
vermehrt über Einzelleistungen im Internet selbst zusammen. Der Gesetzgeber
hängt mit der notwendigen Anpassung des Versicherungsschutzes mehr als 10 Jahre
zurück", so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der
Insolvenzverwalter Deutschlands, VID. Individualreisende sind derzeit überhaupt
nicht abgesichert. Dabei finanzieren sich ganze Branchen wie die Reiseindustrie,
Autohändler oder Möbelhersteller überwiegend per Vorkasse über ihre Kunden. Die
Bundesregierung zeigt sich bei der Absicherung von Insolvenzrisiken in den
Geschäften des täglichen Lebens bisher zurückhaltend. "Lösungen müssen
allerdings nicht auf eine Bevormundung hinauslaufen, sondern könnten auch mit
Angeboten geschaffen werden", so Niering.
Leicht umsetzbare Maßnahmen
So wäre etwa ein verpflichtendes Angebot für den freiwilligen Abschluss einer
Insolvenzversicherung leicht umsetzbar. "Wir kennen das von der
Reiserücktrittsversicherung, die die Kunden optional dazu buchen können. Die
Versicherungssumme sollte dem allgemeinen Geschäftsvolumen des Reiseunternehmers
entsprechen", schlägt Niering vor. Ähnliche Lösungen gibt es bereits in anderen
Branchen. In der Bauwirtschaft müssen Bauunternehmer eine
Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen - eine Art Bankbürgschaft, die die
Bauherren im Insolvenzfall schützt.
Wo Angebote nicht weiterhelfen, könnten Überwachungspflichten stärker genutzt
werden: Das Luftfahrtbundesamt hat die Aufgabe die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen zu prüfen. Ein Frühwarnsystem, das
im Fall von Air Berlin versagt hat. Ist das Unternehmen nicht mehr
wirtschaftlich stabil, wäre über den Entzug der Lizenz nachzudenken. "Aus der
Versicherungswirtschaft kennen wir diese Art des Korrektivs. Die
Aufsichtsbehörde überwacht die finanzielle Situation der Versicherer und kann im
Notfall einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen", erläutert
der VID-Vorsitzende.
Die Stärkung des Verbraucherschutzes in Insolvenzfällen ist auch Thema eines
Pressegesprächs auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress, der in diesen
Tagen in Berlin stattfindet. Der jährlich stattfindende Kongress ist für die
mehr als 600 Teilnehmer ein zentraler Branchentreffpunkt und eine Plattform um
aktuelle Gesetzesvorhaben im Kreis der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in
Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er
die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich
auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach
ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente
und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die
Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als
Unternehmensinsolvenzverwalter.
Pressekontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 0170 524 32 29
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Datum: 08.11.2019 - 12:03 Uhr
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