NOZ: Bundestagsvizepräsident Kubicki: Brandner-Abwahl muss ein einmaliger Vorgang bleiben
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einmaliger Vorgang bleiben
"Ablösung vom Vorsitz des Rechtsausschusses berechtigt" - FDP-Politiker sieht
Rechte der AfD davon "nicht berührt"
Osnabrück. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat die Abwahl des
umstrittenen AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses
begrüßt. "Dieser Vorgang ist bisher einmalig in der deutschen
Parlamentsgeschichte. Ich hoffe, dass sich so etwas nicht wiederholt", sagte
Kubicki der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er nannte den Schritt "berechtigt".
Viele Akteure aus Richterschaft, Anwaltschaft und aus weiteren Organisationen im
juristischen Bereich hätten sich wegen des Auftretens des AfD-Politikers
öffentlich beschwert. "Auch sein Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen
des Deutschen Bundestages war unangemessen", betonte der FDP-Politiker. Weil
sich die Abberufung ausschließlich auf die Person Stephan Brandner beziehe,
werde auch das Recht der AfD nicht berührt, ein Mitglied ihrer Fraktion zum
Vorsitzenden des Rechtsausschusses wählen zu lassen. Es gebe im Übrigen andere
AfD-Ausschussvorsitzende, die sich "anders verhalten als Herr Brandner".
Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte Wirbel ausgelöst, als er auf Twitter die
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo
Lindenberg mit der Bemerkung "Judaslohn" kommentierte. Zuvor hatte der 53 Jahre
alte Jurist bereits abschätzige Reaktionen auf den Terroranschlag von Halle mit
zwei Toten und mehreren Verletzten geteilt und damit Empörung hervorgerufen.
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Datum: 13.11.2019 - 14:57 Uhr
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