Neuer Reisekostenrechner online/ Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ in neuer Auflage erschienen
Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ in neuer Auflage erschienen
Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen sowie weitere neue Gesetze waren außerdem Anlass für eine Überarbeitung der Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind eine gute Möglichkeit für Unternehmer, die Arbeit ihrer Mitarbeiter mit zusätzlichen Leistungen zu honorieren, ohne dass dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Dabei gibt es vielfältige Formen: vom Blumenstrauß über die Betriebsfeier bis hin zum Zuschuss für den Kindergarten können so die jeweils passenden Leistungen gewährt werden.
Die aktuelle Ausgabe der Broschüre berücksichtigt, neben den Änderungen bei Hotelübernachtungen, alle weiteren Änderungen, die sich durch neue Steuergesetze ergeben haben.
-Durch das bereits im vergangenen Jahr in Kraft getretene Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz haben sich Veränderungen bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ergeben. Arbeitgeber können nun ihren Mitarbeitern bis zu 360 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.
-Auch bei Essenmarken, Restaurantschecks oder Kantinenessen haben sich die Beträge geändert. Vom Arbeitgeber bezuschusste Mahlzeiten sind nun mit den Sachbezugswerten von 2,80 Euro für Mittag- oder Abendessen bzw. 1,57 Euro für das Frühstück zu versteuern – gemindert um Zuzahlungen des Arbeitnehmers. Für Mahlzeiten in einer nicht vom Arbeitgeber selbst betriebenen Einrichtung kann der Arbeitgeber weiterhin einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3,10 Euro für zum Beispiel eine Essenmarke täglich gewähren, wenn der Arbeitnehmer den amtlichen Sachbezugswert hinzuzahlt oder versteuert.
Mehr Informationen zu diesen und weiteren Möglichkeiten, die das Steuergesetz bietet, finden Sie in unserer aktuellen Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“. Sie können die aktuelle Version unter www.ecovis.com/steuerfrei herunterladen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, darunter mehr als 20.000 gewerbliche Kunden, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die fachübergreifende Zusammenarbeit schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.
Die ECOVIS Akademie AG ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
Datum: 09.03.2010 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 177084
Anzahl Zeichen: 2919
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 31 00 08 54
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.03.20100
Diese Pressemitteilung wurde bisher 907 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neuer Reisekostenrechner online/ Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ in neuer Auflage erschienen "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).