NOZ: Justizministerin kündigt Gesetzentwurf für Unterhaltsrechtsreform an
ID: 1771410
Unterhaltsrechtsreform an
Lambrecht: Müssen geteilte Kinderbetreuung berücksichtigen - Unterstützung von
Familienministerin Giffey
Osnabrück. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das
Unterhaltsrecht reformieren und Väter entlasten, die sich nach einer Trennung
intensiv um ihre Kinder kümmern. "Ich arbeite daran, dass wir im Frühjahr
kommenden Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen werden", sagte Lambrecht der
"Neuen Osnabrücker Zeitung". Es sei "eine sehr positive, ja tolle Entwicklung,
dass sich heute viel häufiger beide Eltern nach einer Trennung um Kind oder
Kinder kümmern wollen", betonte Lambrecht. Die getrennt lebenden Familien hätten
aber nur eine Summe zur Verfügung. "Trotzdem muss jedes Elternteil ein
Kinderzimmer vorhalten, wenn es sich regelmäßig um den Nachwuchs kümmert. Auch
das müssen wir berücksichtigen."
Nach Paragraf 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Elternteil, der nicht
überwiegend für die Pflege- und Erziehungsarbeit zuständig ist, Geld bezahlen -
in der Mehrheit der Fälle ist das der Vater. Die volle Unterhalspflicht gilt
selbst dann, wenn das Kind drei von sieben Tagen bei einem Elternteil ist.
Bei der geplanten Reform "suchen wir nach einem fairen Ausgleich der
Interessen", sagte Lambrecht der NOZ. "Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Was
ist für die Kinder das Beste?" Geplant sei ein Gesamtpaket: "Wir müssen das
Unterhaltsrecht zusammen mit dem Sorge- und Umgangsrecht betrachten", sagte die
SPD-Politikerin.
Unterstützung kommt von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Sie
sagte der NOZ, immer öfter wollten sich beide Elternteile auch nach einer
Trennung weiterhin um das Kind oder die Kinder kümmern. "Das ist eine gute
Entwicklung. Für diese Eltern müssen wir unser Regelwerk anpassen. Denn das
Sorge- und Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht bilden diesen gesellschaftlichen
Wandel der letzten Jahrzehnte noch nicht ab."
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Datum: 18.11.2019 - 01:00 Uhr
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