Zum WDR-Beitrag: Tipico ist nicht Beschuldigter in diesem Verfahren
ID: 1771667
gäbe bei Tipico Defizite bei der Auswahl von Franchisenehmern. Diesen Vorwurf
und den der Beihilfe zur Steuerhinterziehung weisen wir zurück.
Geldwäscheermittlungen gegen Tipico gibt es nicht.
Tipico legt bei der Auswahl der Franchisepartner strenge Qualitätsmaßstäbe an.
Die in dem Beitrag genannten steuerlichen Sachverhalte wurden bereits 2013 von
Tipico selbst entdeckt, den Behörden bekannt gemacht und abgeschlossen. Den
Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Tipico weisen wir strikt
zurück. Die steuerlichen Pflichten des Unternehmens sind nicht Gegenstand von
Ermittlungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu Fragen, die das
Steuergeheimnis oder Erklärungspflichten anderer Personen betreffen, aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen nicht äußern können. Von den
Geldwäscheermittlungen gegen einen Vertragspartner hat Tipico im Oktober 2016
erfahren und sofort kooperativ mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet.
Der weitere Umgang mit dem Vertragspartner wurde mit der seinerzeit ermittelnden
Staatsanwältin abgestimmt. In der Zwischenzeit hat sich Tipico von diesem
Vertragspartner vollständig getrennt.
Der WDR selbst stellt in Bezug auf das Verfahren vor dem Frankfurter Landgericht
korrekt fest: "Tipico ist nicht Beschuldigter in diesem Verfahren." Alle
genannten Angelegenheiten, die durchweg viele Jahre zurückliegen, hat Tipico,
soweit es überhaupt davon betroffen war, abschließend aufgearbeitet und seitdem
die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt, seine Compliance-Vorschriften
mehrfach zu verschärfen.
Pressekontakt:
Tipico Unternehmenskommunikation
c/o
Bernstein Group
Ralf Kunkel
Managing Director
T +49 (0)30 275723-0
E kunkel@bernstein-group.com
W www.bernstein-group.com
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Datum: 18.11.2019 - 13:31 Uhr
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