Zu Hause rund um die Uhr betreut - Der Weg zu einer Europäischen Haushaltshilfe

Zu Hause rund um die Uhr betreut - Der Weg zu einer Europäischen Haushaltshilfe

ID: 1771950
(ots) - Der Einsatz einer europäischen Haushaltshilfe zur Unterstützung im
Alltag kann für pflegebedürftige Personen sinnvoll sein und pflegende Angehörige
entlasten. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche drei Modelle zur Beschäftigung
einer europäischen Pflegekraft existieren und welche Vor- und Nachteile sie
beinhalten.

Frau S. ist 86 Jahre alt und hat seit kurzem den Pflegegrad 4. Allein kommt sie
nicht mehr zurecht. Einkaufen, Kochen, Körperpflege - bei all dem ist sie auf
Unterstützung angewiesen. Auch die Wohnung kann sie ohne Hilfe nicht mehr
verlassen. In ein Pflegeheim will sie aber auf keinen Fall ziehen. Ihre Tochter
hat sie in den letzten Jahren gepflegt und unterstützt, doch jetzt schafft sie
es nicht mehr. Da sie berufstätig ist, kann sie nur morgens und abends
vorbeikommen. In der anderen Zeit ist Frau S. allein in der Wohnung. Aus dem
Bekanntenkreis kam der Tipp, eine europäische Haushaltshilfe zu engagieren,
zumal zwei Zimmer in der Wohnung von Frau S. ohnehin ungenutzt sind.

Der Einsatz einer europäischen Haushaltshilfe zur Unterstützung im Alltag könnte
für Frau S. sinnvoll sein und sie und ihre Tochter entlasten. Dabei ist es
wichtig zu wissen, welche drei Möglichkeiten existieren und welche Vor- und
Nachteile sie beinhalten:

Arbeitgebermodell

Eine Möglichkeit ist die Hilfskraft fest anzustellen, also einen unmittelbaren
Vertrag mit der Haushaltshilfe zu schließen. Damit wird dann entweder die
pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger zum Arbeitgeber mit den
entsprechenden Rechten und Pflichten. Hierzu zählen unter anderem die Zahlung
von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, des geltenden Mindestlohns
sowie die Gewährung von Urlaub und die Beachtung der Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes. Ein direkter Vertrag bietet die Möglichkeit, dass der
Arbeitgeber die für ihn wichtigen Leistungen individuell mit dem Arbeitnehmer


vereinbaren kann. Hierbei muss sich der Vertrag entsprechend an das deutsche
Arbeitsrecht halten.

Selbstständigenmodell

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, eine selbstständige Haushaltshilfe zu
engagieren. Diese Variante kann aus Sicht des Pflegebedürftigen den Vorteil
haben, dass z. B. keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. Die
anfallenden Steuern und Sozialabgaben werden hier von der selbstständigen
Haushaltshilfe gezahlt. Diese Möglichkeit sollte jedoch gut geprüft werden, da
diese Variante die Gefahr der Scheinselbstständigkeit in sich birgt. Eine
Selbstständigkeit setzt u. a. voraus, dass die Haushaltshilfe mehrere
Auftraggeber hat. Hat die Haushaltshilfe beispielsweise keine weiteren
Auftraggeber, so kann sie auch im Nachhinein als angestellt eingestuft werden,
so dass Sozialversicherungsbeiträge nachträglich gezahlt werden müssen. Diese
sind dann vom Pflegebedürftigen zu zahlen, auch die Arbeitnehmeranteile.

Entsendemodell

Die dritte Möglichkeit ist die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen.
In diesem Fall ist die Haushaltshilfe beim ausländischen Unternehmen angestellt,
welches für den Lohn und die entsprechenden Sozialabgaben zuständig ist. In
Deutschland gibt es mittlerweile Vermittlungsagenturen, die mit entsprechenden
Anbietern im EU-Ausland zusammenarbeiten. Die Stiftung Warentest hat 13
bundesweit tätige Vermittlungsagenturen getestet und gibt entsprechende
Hinweise, worauf bei der Auswahl zu achten ist.

Grundsätzlich gilt es in allen Modellen zu berücksichtigen, dass Haushaltshilfen
keine 24-Stunden-Hilfen sind und die Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts
einzuhalten sind. Auch sind Haushaltshilfen keine Pflegekräfte und dürfen
demnach nicht die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen übernehmen.

Europäische Haushaltshilfen finanzieren

Neben der grundsätzlichen Entscheidung, ob Frau S. eine Haushaltshilfe bei sich
einziehen lassen will, müssen natürlich die Kosten geklärt werden. Diese können
abhängig von der Beschäftigungsform und den Anbietern stark variieren. So zeigen
die Testergebnisse der Stiftung Warentest eine Preisspanne der monatlichen
Betreuungskosten von 1.470 bis 3.400 Euro.

Frau S. bekommt monatlich 728 Euro als Pflegegeld überwiesen. Den Betrag kann
sie zur Finanzierung einsetzen. Zusätzlich hat sie Anspruch auf so genannte
Verhinderungspflege, für Zeiten in denen ihre Tochter für die Pflege - z. B.
wegen Urlaub - nicht zur Verfügung steht. Dafür zahlt die Pflegeversicherung bis
zu 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen im Jahr. Der Betrag kann um 806 Euro
erhöht werden, wenn Frau S. für diesen Betrag keine Kostenerstattung für die
Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Im Einzelfall kann auch mit diesen Mitteln die
ausländische Haushaltshilfe finanziert werden. Das sollte zuvor aber mit der
Pflegeversicherung von Frau S. abgeklärt werden.

Bevor Sie eine europäische Haushaltshilfe engagieren, empfehlen wir Ihnen, sich
zu den Formalitäten und den Auswirkungen durch eine Pflegeberaterin bzw. einen
Pflegeberater oder auch der Verbraucherzentrale persönlich beraten zu lassen.
Für zusätzliche Informationen oder bei Fragen zum Thema europäische
Haushaltshilfe wenden Sie sich gerne unter der gebührenfreien Rufnummer
0800-1018800 telefonisch an die compass private pflegeberatung.

Weiterführende Informationen: Pflegeberatung.de: https://www.pflegeberatung.de/p
flegeleistungen/pflege-zu-hause/europaeische-haushaltshilfe

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung berät Pflegebedürftige und deren Angehörige
telefonisch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß des gesetzlichen Anspruchs aller
Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die
telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung
ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des
PKV-Verbandes mit rund 500 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit
tätig.



Pressekontakt:
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Abteilung Politik und Kommunikation
Frank Herold
Tel.: 0221 93332 -111
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Datum: 19.11.2019 - 10:24 Uhr
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Kategorie:

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