Fahrerflucht bei Parkplatzrempler – das kann teuer werden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Was vielen Parkplatzremplern nicht klar ist, dass es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, die sich in Flensburger Punkten, Führerscheinentzug und Geldstrafen niederschlägt, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Unter Umständen droht sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe. Ein weiteres Thema für den Verursacher stellt die Schadensregulierung der Kfz-Versicherung dar. Mit Fahrerflucht riskieren Fahrzeughalter neben Strafverfolgung auch Ihren Versicherungsschutz. Jürgen Buck weist darauf hin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen bis zu 5.000 Euro der Regulierungssumme vom Verursacher bei Fahrerflucht zurückfordern können. Beim Schaden am Fahrzeug des Flüchtigen sieht es noch schlechter aus, unter Um-ständen entfällt der komplette Versicherungsschutz bei der Vollkasko-Versicherung, mahnt Jürgen Buck.
Es muss jedem Autofahrer klar sein, dass es bei einem Parkplatzrempler mit Beschädigung nicht ausreichend ist seine Anschrift unter die Scheibenwischer zu klemmen. Der Schadensverursacher muss auf den Autobesitzer warten, bei kleineren Schäden reicht eine halbe Stunde oder gleich die Polizei zur Unfallaufnahme rufen, betont Jürgen Buck.
Ausführliche Informationen und Hinweise zum Thema „Fahrerflucht und Parkplatzrempler“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 19.11.2019 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1771976
Anzahl Zeichen: 2095
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.11.2019
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