Jahresendspurt: Das sollten Verbraucher jetzt noch erledigen, um für 2019 Steuern zu sparen
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können viel Geld sparen, wenn sie dieses Jahr noch bestimmte Dinge erledigen,
etwa Handwerker-Rechnungen bezahlen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber
Finanztip erklärt, wie Verbraucher ihre Steuerlast für das laufende Steuerjahr
durch gezielte Entscheidungen jetzt noch senken können.
In den letzten Wochen des Jahres können Steuerzahler einiges an Steuern sparen.
"Oft geht es darum, im alten Jahr noch Geld auszugeben", erklärt Udo Reuß,
Steuer-Experte bei Finanztip. "Wer etwa beauftragte Handwerker noch in diesem
Jahr bezahlt, kann für 2019 bis zu 6.000 Euro für Lohn und Fahrtkosten
steuerlich geltend machen." Ähnliches gilt für sogenannte haushaltsnahe
Dienstleistungen, wie Putzhilfen: Liegt eine Rechnung vor, können für Lohn- und
Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerzahler erhalten dann 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung zurück.
Wichtig zu wissen: Die Liste haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen
wird immer länger. So lassen sich mittlerweile etwa Lohn- und Fahrtkosten eines
privaten Umzugs genauso steuerlich absetzen, wie eine Betreuung des eigenen
Haustiers in der Wohnung.
Berufliche Ausgaben und Krankheitskosten bündeln
Ein weiterer Hebel für eine geringere Steuerlast sind Werbungskosten. "Hier geht
es darum, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro zu knacken. Danach zählt
jeder zusätzliche Euro für berufliche Aufwendungen", sagt Reuß. "Wer dieses Jahr
schon viel ausgegeben hat, etwa für Fahrtkosten, kann Steuern sparen, wenn er
weitere berufliche Anschaffungen noch vor Jahresende tätigt." Eine ähnliche
Logik gilt bei Krankheitskosten, wie einem Zahnimplantat oder einer neuen
Brille. Absetzbar sind bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen jedoch
nur die Kosten oberhalb der zumutbaren Belastung. "Was zumutbar ist, hängt vom
Einkommen und Familienstand ab", erklärt Reuß. "Weil aber seit Mitte 2017 dieser
Wert stufenweise berechnet wird, können Steuerzahler meist mehr absetzen als
früher." Tipp vom Experten: Die individuell zumutbare Belastung mit einem
Rechner im Internet prüfen, und wenn die Grenze erreicht ist, weitere geplante
Ausgaben vorziehen.
Volle Riester-Zulage mit höherem Eigenbeitrag sichern
Verbraucher können auch über die staatlich geförderte Altersvorsorge Steuern
sparen. "Wer einen Riester-Vertrag bespart, muss mindestens vier Prozent des
rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 2018 einzahlen, um die volle
Zulage für 2019 mitzunehmen", erklärt Reuß. "Wenn der Verdienst gestiegen ist
oder eine Kinderzulage wegfällt, sollten Verbraucher ihren Eigenbeitrag
dementsprechend erhöhen. Besserverdienende sollten bis zu 2.100 Euro einzahlen,
um vom Sonderausgabenabzug zu profitieren." Besitzer eines Rürup- oder
Basisrenten-Vertrags, sollten schauen, welche Einzahlungen sich 2019 aus
Steuergründen noch lohnen. Für Selbstständige sind hier insgesamt 24.305 Euro an
Vorsorgeaufwendungen absetzbar, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
Frist für gleichgeschlechtliche Paare läuft zum Jahresende ab
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen seit Oktober 2017 heiraten. Zuvor gab es für
sie die eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Steuerersparnis durch das
Ehegattensplitting blieb den Paaren aber bis 2012 verwehrt. Diesen Vorteil
können sie nun rückwirkend bis zum Beginn ihrer Lebenspartnerschaft bekommen -
möglicherweise bis 2001. Allerdings läuft dafür eine Frist ab: "Die Umwandlung
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe muss bis zum 31. Dezember
2019 erfolgen", sagt Reuß. "Nur dann können beide Partner gemeinsam bis Ende
2020 beim Finanzamt beantragen, dass frühere Steuerbescheide geändert werden."
Das hat zur Folge, dass auch nachträglich eine Zusammenveranlagung möglich ist.
Steuer-Tipp vom Experten: "Gleichgeschlechtliche Paare, die zwischen 2001 und
2012 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, sollten prüfen, ob es sich für
sie lohnt, noch dieses Jahr zu heiraten und so rückwirkend vom
Ehegattensplitting zu profitieren.
Weitere Informationen: https://www.finanztip.de/steuertipps-jahresende/
https://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/
https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/
https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/
https://www.finanztip.de/werbungskosten/
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting/
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Datum: 20.11.2019 - 11:57 Uhr
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