Regulärer Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bleibt auch Anfang 2020 unwahrscheinlich
ID: 1773144
schwerer Versäumnisse von Betreiber und Bergbehörde musste der Tagebau
Jänschwalde am 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen - Landesbergbehörde
hebt Zulassung des Hauptbetriebsplans Jänschwalde auf - GRÜNE LIGA und Deutsche
Umwelthilfe hatten im Februar 2019 Klage gegen die Genehmigung des
Hauptbetriebsplans eingereicht
Die Umweltprüfung für den gerichtlich gestoppten Braunkohletagebau Jänschwalde
dauert deutlich länger, als bisher von Behörden und dem Betreiber LEAG
angekündigt. In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses vom 21.
November räumte die Bergbehörde ein, dass die Umweltprüfung bis Ende 2019 nicht
abgeschlossen werden kann. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die GRÜNE LIGA
bezweifeln angesichts der dramatischen Umweltauswirkungen, dass der Tagebau
überhaupt je wieder regulär betrieben werden kann.
"Die Zulassung eines Betriebsplanes zum 1. Januar 2020 ist praktisch
ausgeschlossen, da sich die Prüfung mindestens in den Januar hineinziehen wird.
Die jahrzehntelangen Versäumnisse von Kohlekonzern und Bergbehörde lassen sich
offenbar nicht über Nacht ausbügeln", sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA,
der Mitglied des Braunkohlenausschusses ist.
"Die jetzt eingeräumte Verzögerung bestätigt alle unsere Zweifel. Wenn die
Behörden ihre Aufgabe ernst nehmen, wird der Tagebau seinen regulären Betrieb
angesichts der massiven Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere in der Nähe
möglicherweise nicht wiederaufnehmen können", sagt Cornelia Nicklas, Leiterin
Recht bei der DUH.
Nach den bisherigen Ankündigungen sollte die fehlende Verträglichkeitsprüfung
bis Ende November nachgeholt werden. In der Sitzung des brandenburgischen
Braunkohlenausschusses teilte das Brandenburgische Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe (LBGR) nun jedoch mit, dass es bis Ende des Monats
lediglich den Eingang der Unterlagen des Tagebaubetreibers LEAG erwartet. Die
anschließende Prüfung durch die Behörden werde dann noch mindestens sechs bis
acht Wochen dauern. Solange die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Europäischen
Schutzgebieten nicht abgeschlossen sei, gebe es keine neue
Betriebsplanzulassung.
Nach einer Klage von DUH und GRÜNER LIGA hatten Eilentscheidungen des
Verwaltungsgerichts Cottbus und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
zum 1. September 2019 den Vollzug des Hauptbetriebsplans für den Tagebau außer
Kraft gesetzt. Grund ist das Fehlen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für die
von einer Absenkung des Grundwassers beeinflussten Europäischen Schutzgebiete im
Umfeld des Tagebaus. Die Zulassung des Hauptbetriebsplans hat das LBGR mit
Bescheid vom 13. November 2019 mittlerweile aufgehoben. Damit ist der Betrieb
des Tagebaus bis zur nächsten Zulassungsprüfung nur auf Grundlage einer
Sicherungsanordnung möglich.
Auf Grundlage einer solchen - schwer nachprüfbaren - Sicherungsanordnung fördert
der Tagebau derzeit wieder Kohle. Begründet wurde die zuletzt ergangene
Anordnung damit, dass die Standsicherheit der Kippenböschung durch Anlage eines
sogenannten Flächenfilters sichergestellt werden muss.
Links:
Zur Pressemitteilung zum Stopp des Tagebaus: http://ots.de/2Rkpq2
Pressekontakt:
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0162 6344657, nicklas@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 22.11.2019 - 10:14 Uhr
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