bpa und Freie Wohlfahrtspflege statten Pflegeeinrichtungen zum Start der neuen Ausbildung aus / Geme

bpa und Freie Wohlfahrtspflege statten Pflegeeinrichtungen zum Start der neuen Ausbildung aus / Gemeinsame Musterverträge schaffen Voraussetzung für den Ausbildungsstart in der Praxis

ID: 1773669
(ots) - Das Pflegeberufegesetz ist ab dem nächsten Jahr die Grundlage für
die neue generalistische Pflegeausbildung. Diese erfordert, dass die
Auszubildenden alle Leistungsbereiche der Pflege kennenlernen. Hierzu müssen die
Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen diverse Verträge schließen. "Um diese
Herausforderung so einfach, praxisnah und einheitlich wie möglich zu gestalten,
stellen der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die
Wohlfahrtsverbände gemeinsam entwickelte Musterverträge zur Verfügung. Damit
versetzen wir die Träger der Ausbildung in die Lage, die erforderlichen
Kooperationsverträge zu schließen und erfolgreich auszubilden", sagt Bernd Tews,
Geschäftsführer des bpa.

Entwickelt wurden die Verträge auf der Grundlage der Musterverträge der
Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Federführung des bpa-Justiziariates
zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).
Neben konkreten Anwendungs- und Umsetzungshinweisen sind Kommentare zum besseren
Verständnis enthalten. "Diese gemeinsame Aktion soll die Ausbildungsträger
unterstützen, möglichst viele Auszubildende zu gewinnen, ohne sich mit
komplizierten Regelungen auseinandersetzen zu müssen", so Dr. Gerhard Timm,
Geschäftsführer der BAGFW.

"Wir freuen uns über diese geglückte Kooperation im Interesse der
Ausbildungsträger und unserer Mitglieder. Ohne diese pragmatische Lösung und
Umsetzung würden sich viele Ausbildungsträger ab 2020 im Regelungsdschungel
verirren. Die maßgeblichen Verbände der Pflege haben Handlungsfähigkeit bewiesen
und eine wesentliche Hürde für die Praxis ausgeräumt", so Tews und Timm.

Aktuell werden die durch jeden Ausbildungsträger auf seine Bedarfe hin
anpassbaren Musterverträge durch die Wohlfahrtsverbände und ihre
Untergliederungen sowie die Landesgruppen des bpa an die Mitglieder umverteilt.


Damit erhält jeder dieser Ausbildungsträger die auf seine Bedürfnisse hin
anpassbaren Musterverträge für alle erforderlichen Kooperationsbeziehungen.

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/17920/4449451
OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

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Datum: 25.11.2019 - 11:45 Uhr
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