Diebe lieben Kunst - auch aus privaten Sammlungen
ID: 1774153
Einbrechern - nicht nur Juwelen wie bei dem spektakulären Kunstraub in Dresden.
Wenn Diebe in Privathaushalten teure Gemälde oder Skulpturen erbeuten, ersetzt
die Hausratversicherung oft nur einen Teil des Wertes, warnt das R+V-Infocenter.
Die Kunstversicherung übernimmt den kompletten Schaden
Für ihre Besitzer ist der Diebstahl der Kunstgegenstände unter Umständen doppelt
bitter. Zum einen bekommen sie die wertvollen Stücke meistens nicht zurück - die
Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen lag 2018 insgesamt bei rund 18 Prozent.
Zum anderen bleiben sie oft auf dem finanziellen Schaden sitzen. "Eine
klassische Hausratversicherung sichert Gemälde, Zeichnungen, Grafiken oder
Skulpturen nicht ausreichend ab", sagt Ursula Schaumburg-Terner, Kunstexpertin
bei der R+V Versicherung. "Nur eine spezielle Kunstversicherung übernimmt den
Schaden komplett, etwa auch bei sogenanntem einfachen Diebstahl, wenn die Diebe
beispielsweise durch die offene Terrassentür in die Wohnung gelangen oder Gäste
bei einer Party ein Bild mitgehen lassen."
Wert der Kunstwerke dokumentieren
Grundsätzlich empfiehlt die R+V-Expertin, Kunstgegenstände genau zu
dokumentieren. "Am besten ist ein Gutachten als Nachweis für den Wert geeignet."
Aber auch Rechnungen, Fotos, Maßangaben und detaillierte Beschreibungen helfen,
wenn es tatsächlich zu einem Diebstahl kommt. Zudem können die Objekte bei einer
Datenbank für gestohlene Kunstgegenstände gemeldet werden. Dies erhöht die
Chance, dass die Besitzer sie wiederbekommen.
Um es Langfingern so schwer wie möglich zu machen, können Kunstbesitzer auch
Bewegungsmelder oder Scheinwerfer im Außenbereich oder eine Alarmanlage
installieren. Zusatzschlösser, Querriegel, Sicherheitsglas, Rollgitter und
Gittertüren können Einbrüche ebenfalls erschweren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die "Allgefahrendeckung" einer Kunstversicherung schließt nahezu
alle Schäden ein - auch beispielsweise durch Feuer, Wasser oder
Sachbeschädigung. Eine normale Hausratversicherung entschädigt
Kunstgegenstände hingegen oft nur bis zu einer gewissen Höhe und
unter gewissen Bedingungen.
- Wertgegenstände sind während längerer Abwesenheiten in einem
Tresor zu Hause oder einem Bankschließfach gut aufgehoben.
- Keine Fotos auf Sozialen Medien veröffentlichen, auf denen die
Kunstwerke im Haus zu sehen sind - auch das kann Einbrecher
anlocken.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4451066
OTS: R+V Infocenter
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Datum: 26.11.2019 - 14:05 Uhr
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