ACE warnt vor Restalkohol am Steuer

ACE warnt vor Restalkohol am Steuer

ID: 1774436
(ots) - Zum Jahresende laden Marktstände und Betriebsfeiern zum
geselligen Beisammensein ein. Nach dem Genuss von Glühwein, Grog etc. ist die
Heimfahrt mit Taxi, Bus, Bahn oder einer Mitfahrgelegenheit sicher. Der ACE,
Deutschlands zweitgrößter Autoclub, warnt in diesem Zusammenhang vor den
Gefahren von Restalkohol am Steuer, denn oftmals kann Alkohol in der zur
Verfügung stehenden Ruhezeit nicht vollständig abgebaut werden. Das Risiko
fataler Unfallfolgen ist massiv erhöht. Der ACE rät deshalb eindringlich dazu,
im Zweifel das Fahrzeug auch am Folgetag stehenzulassen.

Die Behauptung, dass genügend Schlaf ausreicht, um Alkohol abzubauen, stimmt so
nicht. Der Abbau von Alkohol ist individuell verschieden und hängt von vielen
Faktoren ab: Beispielsweise das Körpergewicht, die Körpergröße und das
Lebensalter. Hinzu kommt, welche Art und natürlich wie viel Alkohol am Abend
zuvor konsumiert wurde. Alkohol wird im Körper zudem nur langsam abgebaut, nur
ungefähr 0,1 Promille pro Stunde. Der ACE rät strikt davon ab, die verbliebene
Restalkoholmenge selbst zu errechnen, denn solche Berechnungen sind keine
sichere Grundlage.

Wer sich trotzdem ans Steuer oder auf das Fahrrad setzt, sollte die geltenden
Grenzwerte kennen. Bereits bei 0,3 Promille kann es bei alkoholbedingten
Ausfallerscheinungen zu erheblichen Sanktionen kommen. Ab 0,5 Promille müssen
Autofahrende und auch E-Scooter-Nutzer mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld
rechnen. Es drohen mindestens 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Als
"absolut fahruntüchtig" gilt, wer mit mehr als 1,09 Promille unterwegs ist.
Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im
Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen
Vollkasko-Versicherungsschutz. Für Fahrradfahrende liegt die Fahruntauglichkeit
bei 1,6 Promille im Blut. Es drohen eine Geldstrafe sowie zwei Punkte in


Flensburg. Auch Fahrradfahrer müssen unter Umständen eine
Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Bei Nichtbestehen der
Untersuchung kann der Führerschein entzogen werden.

Pressekontakt:
ACE Pressestelle
Tel.: 030 278 725-15
Mail: presse@ace.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59243/4451702
OTS: ACE Auto Club Europa

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Datum: 27.11.2019 - 10:10 Uhr
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