LBS: Verbesserte Wohnungsbauprämie stärkt Wohneigentumsbildung (FOTO)
ID: 1775311

(ots) - CDU/CSU und SPD setzen Koalitionsvereinbarung um - Mit höheren
Einkommensgrenzen werden wieder breite Schichten der Bevölkerung erreicht
Die Landesbausparkassen begrüßen die heute im Zuge der Billigung des
"Steuerpakets" vom Bundesrat mitbeschlossenen Verbesserungen bei der
Wohnungsbauprämie. Dank spürbar angehobener Einkommensgrenzen erreicht die
Sparförderung künftig wieder breite Schichten der Bevölkerung. Der auf 10
Prozent aufgestockte Fördersatz sowie höhere förderfähige Sparleistungen tragen
zur Stärkung der Eigenkapitalbildung für den Wohneigentumserwerb bei. Die
Verbesserungen gelten für alle Sparleistungen ab Januar 2021, also auch für
schon bestehende Bausparverträge.
"Die verbesserte Wohnungsbauprämie ist ein wichtiges Signal, dass die Politik am
bewährten und soliden Wohnungsbaufinanzierungssystem in Deutschland festhalten
will", kommentierte Axel Guthmann, Verbandsdi-rektor der Landesbausparkassen,
die Änderungen des Wohnungsbau-Prä-miengesetzes. Ohne eine solide
Eigenkapitalbasis ist für die allermeisten Menschen der Traum von den eigenen
vier Wänden nicht realisierbar. Viele potenzielle Erwerber stünden derzeit vor
einem Dilemma: Zwar seien die Finanzierungskosten niedrig, wegen der vielerorts
rasant gestiegenen Immobilienpreise reiche das Eigenkapital aber häufig nicht
aus, um die Anforderungen der Kreditinstitute an eine auf Dauer tragfähige
Finanzierung zu stemmen. Auch für das in der Regel wichtige Ziel von Bauherren
und Käufern, die finanzierte Immobilie vor Eintritt in den Ruhestand abbezahlt
zu haben, ist ein möglichst hoher Anteil an Eigenkapital wichtig.
Die jetzt beschlossenen Verbesserungen der Wohnungsbauprämie, die be-reits im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart waren, sind die Grundlage für
künftige Erfolge bei der Bildung von Wohneigentum. Neben dem Baukindergeld, das
akut hilft, hat die Große Koalition mit den Verbesserungen der Wohnungsbauprämie
nun eine weitere wichtige Maßnahme zur Stärkung der Wohneigentumsbildung
umgesetzt.
Zum 1. Januar 2021 werden folgende Neuerungen in Kraft treten:
- Erhöhung der Einkommensgrenzen von 25.600 bzw. 51.200 Euro auf
35.000 bzw. 70.000 Euro
- Erhöhung des Prämiensatzes von 8,8 Prozent auf 10 Prozent
- Erhöhung der förderfähigen Einzahlungen von 512 bzw. 1.024 Euro auf
700 bzw. 1.400 Euro.
Hintergründe und Analysen zur Wirkung der Wohnungsbauprämie finden Sie im
Guthmann-Blog "Große Koalition haucht der Wohnungsbauprämie neues Leben ein".
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4454166
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Datum: 29.11.2019 - 11:44 Uhr
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