Medizinisches Cannabis: Apotheken drohen Engpässe
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behandelt werden, müssen demnächst mit Engpässen rechnen. Grund sind behördliche
Auflagen, die bislang offenbar übersehen wurden, berichtet der Branchendienst
APOTHEKE ADHOC.
Um getrocknete Cannabisblüten vor Bakterien- und Schimmelbefall zu schützen,
werden sie mit ionisierender Strahlung behandelt. Wer solche Produkte in Verkehr
bringen will, braucht laut Arzneimittelgesetz (AMG) eine spezielle Genehmigung.
Rund zwei Dutzend Zwischenhändler haben Importlizenzen für medizinisches
Cannabis erhalten - die Aufsichtsbehörden haben dabei offensichtlich niemals
überprüft, ob eine Strahlenlizenz vorliegt. Im November haben die
Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf einem Großhändler das Inverkehrbringen
von bestrahlten Cannabisblüten untersagt.
Nun drohen den Firmen strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie solche Blüten
weiterhin vertreiben. Die ersten Großhändler haben die Auslieferung bereits
gestoppt.
Erschwerend kommt hinzu, dass es je nach Region unterschiedliche Einschätzungen
gibt, ob es sich bei Medizinalhanf um Fertigarzneimittel oder um
Rezepturausgangsstoffe handelt. Die Bundesopiumstelle geht davon aus, dass dies
im kommenden Jahr bundeseinheitlich geklärt wird.
Den vollständigen Beitrag von APOTHEKE ADHOC finden Sie unter:
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Datum: 06.12.2019 - 11:39 Uhr
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