Der Tagesspiegel: Kapitalerhöhung der Bahn könnte gegen EU-Recht verstoßen
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Deutsche Bahn aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung könnte gegen
EU-Recht verstoßen: Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags, das "Tagesspiegel Background Mobilität" vorliegt, warnt vor
beihilferechtlichen Problemen. Demnach kann wegen der verbesserten
Finanzausstattung des gesamten Konzerns nicht ausgeschlossen werden, "dass die
daraus folgenden Vorteile nicht nur der für die Infrastruktur zuständigen DB
Netz AG, sondern auch anderen, im Wettbewerb stehenden Bahntöchtern zugutekommen
und auf diese Weise eine Quersubventionierung erfolgt".
Das Bundesverkehrsministerium teilte dazu auf Anfrage mit, dass die genaue
Ausgestaltung der Eigenkapitalerhöhung noch nicht feststehe. "Diesbezüglich
laufen die regierungsinternen Gespräche", hieß es. Das gelte vor allem mit Blick
auf das Bundesfinanzministerium. "Selbstverständlich" sei, dass bei der
Ausgestaltung Wettbewerbs- und Beihilferecht beachtet würden. Auch die Bahn
betonte, sich an geltende EU-Wettbewerbsregularien zu halten. "Vergangene
Kapitalerhöhungen fanden immer regelkonform statt. Wir werden auch diesmal
gemeinsam mit dem Bund und in Abstimmung mit der EU-Kommission sicherstellen,
dass die Eigenkapitalerhöhung keine negative Wettbewerbswirkung und damit
Beihilfecharakter haben."
Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian
Kindler, forderte, die Bundesregierung müsse ihre Finanzspritze an die Bahn an
Vorgaben knüpfen. "Das zusätzliche Geld darf nicht einfach irgendwo im Konzern
versickern, sondern sollte vor allem in die Infrastruktur investiert werden",
sagte er "Tagesspiegel Background". "Das käme allen Kundinnen und Kunden in
Deutschland zugute."
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ehung/25324986.html
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Datum: 12.12.2019 - 08:00 Uhr
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