Erweiterter Urlaub nach Dienstreise: Versicherungsschutz beachten!
Wer nach einer Dienstreise beschließt, noch einige Tage Urlaub anzuhängen, sollte frühzeitig klären, wie es mit dem Versicherungsschutz in dieser Zeit aussieht.
"Wir hatten es kürzlich mit einem Fall zu tun, der genau diesen Bereich beleuchtet", berichtet Dr. iur. Christoph Roos, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. "Eine Klientin verlängerte ihre Dienstreise und wollte aus diesem Grund einen Mietwagen abholen. Auf dem Weg zum Taxi stürzte sie und zog sich eine schwere Verletzung zu. Obwohl der Urlaub theoretisch noch nicht angetreten war, entschied das Landessozialgericht, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelte", erklärt Dr. iur. Christoph Roos.
Die Begründung des Landessozialgerichtes lautete dahingehend, dass der Urlaub zwar noch nicht angetreten gewesen sei, die letzten Termine der Dienstreise jedoch 20 Stunden vorher abgeschlossen gewesen seien. Ein Arbeitsunfall sei es dann, wenn "die Betätigung zum Unfallzeitpunkt eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufweise" und dies sei nicht der Fall gewesen. So gesehen befand sich die Klientin im "Niemandsland" zwischen Dienstreise und Urlaub - wer Graubereiche dieser Art vermeiden möchte, holt sich am besten vorher Informationen dazu ein.
Den ausführlichen Beitrag zu diesem Thema können Interessierte auf der Website von Roos Nelskamp Schumacher & Partner nachlesen: www.rnsp.de.
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"Roos Nelskamp Schumacher & Partner" ist eine 2008 gegründete überörtliche Anwaltssozietät mit 22 Berufsträgern und Standorten in Bonn, Berlin und Leipzig.
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Kapuzinerstraße 11, 53111 Bonn
Datum: 15.12.2019 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1779588
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Ansprechpartner: Dr. iur. Christoph Roos
Stadt:
Bonn
Telefon: +49 228 908 728 0
Kategorie:
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