Prospekte, Zeitungen, Flyer: Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing kämpft gegen unerwünschte Werbung / Bundestagspetition: Frist endet am 24.12.2019 / Kooperation mit gemeinnützigem Verein Letzte Werbung e.V.
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produziert, ein Großteil davon landet in den Briefkästen der Verbraucher. Eine
YOUGOV-Umfrage* aus dem Jahr 2019 hat jedoch ergeben, dass 76% der Deutschen
diese Werbung gar nicht bekommen möchten. Dennoch werden weiterhin Unmengen
Werbeprospekte, -flyer und -zettel an deutsche Haushalte verteilt.
"Die Rechtslage zu diesem Thema ist klar: Unerwünschte Werbung ist verboten", so
Florian Rosig, Rechtsanwalt bei Baumeister Rosing Rechtsanwälte
(https://www.baumeister-rosing.de/letzte-werbung/).
Trotz der Missbilligung der mehrheitlichen Bevölkerung wird nicht-adressierte
Werbepost wie beispielsweise die eingeschweißten "Einkauf Aktuell"-Pakete der
Deutschen Post in 20 Millionen deutsche Briefkästen geworfen. Von dort landen
sie dann oftmals einfach ungelesen im Müll. Die Verbraucherkanzlei BRR möchte
deshalb nun gemeinsam mit dem Verein Letzte Werbung e.V. dafür sorgen, dass
zukünftig niemand mehr unadressierte Werbung erhält - sofern nicht ausdrücklich
und mit einem "Werbung, ja bitte"-Aufkleber am Briefkasten danach verlangt wird.
Durchgesetzt werden soll diese Forderung durch eine Bundestagspetition, die die
Änderung der Gesetzeslage fordert - weg von Ressourcenverschwendung und hin zu
Umweltschutz und der Wahrung der Verbraucherinteressen. Über diese Petition wird
der Petitionsausschuss anschließend beraten. Kommen mindestens 50.000
Unterschriften und sogenannte Mitzeichner zusammen, kann das Anliegen sogar
persönlich vor dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden.
Wer die Initiative unterstützen möchte, hat bis zum 24.12.2019 Zeit, sich online
unter Angabe seiner Adresse als Mitzeichner einzutragen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_04/Petition_100969.nc.htm
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Momentan besagt die Gesetzeslage in Deutschland, dass jeder Verbraucher
Werbeprospekte zugeschickt bekommen darf, sofern er keinen Aufkleber mit den
Worten "Ich möchte keine Werbung" oder "Werbung, nein danke" am Briefkasten
angebracht hat. Diese Regelung ist zwar rechtlich wirksam, faktisch aber für
viele Verbraucher wirkungslos. Zu oft werden die Sperraufkleber für Werbung von
den überarbeiteten Verteilern der Deutschen Post etc. vor lauter Zeitdruck
einfach übersehen. Um die Briefträger zu entlasten und gleichzeitig die
Interessen der Verbraucher zu wahren, ist die Umkehrung der Rechtslage sinnvoll.
Wenn von vornherein klar ist, dass Werbung nur in Briefkästen mit Stickern
eingeworfen werden darf, reduziert sich sowohl die Anzahl der zu verteilenden
Prospekte als auch die damit einhergehende Papierverschwendung massiv.
"Unser Ziel ist, dass jeder Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er Werbung
bekommen möchte und von wem genau sie stammt", so Florian Rosing weiter. "Das
schließt mit ein, dass die Entscheidung jedes Verbrauchers mit so wenig Aufwand
wie möglich verbunden ist und von allen involvierten Parteien respektiert wird."
*Quelle: http://ots.de/XoC9bW (Zugriff: 16.12.2019).
Über Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Baumeister Rosing Rechtsanwälte ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei
mit 22 Berufsträgern an zwei Standorten in Berlin und Baden-Württemberg. Seit
mehr als 20 Jahren beraten wir Verbraucher in ausgewählten zivilrechtlichen
Themengebieten. Durch die enge Verzahnung anwaltlicher Expertise, den Einsatz
modernster IT-Infrastruktur und einem eingespielten Team von über 100
Mitarbeitern sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten auf Augenhöhe mit den
großen Konzernen ihre Rechte durchsetzen können. www.baumeister-rosing.de
Weitere Informationen zu "Letzte Werbung" unter:
www.baumeister-rosing.de/letzte-werbung/
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Datum: 16.12.2019 - 15:30 Uhr
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