Bischof Dr. Stephan Ackermann zur Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten
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veröffentlichten Entscheidung von Papst Franziskus, das sogenannte Päpstliche
Geheimnis bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abzuschaffen, erklärt
Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen
Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich
und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes:
"Die heute in Rom in Kraft getretene Instruktion, die kirchliche Strafverfahren
zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle
Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem
Material sowie die Vertuschung solcher Taten vom sogenannten Päpstlichen
Geheimnis entbindet, begrüße ich. Die Instruktion ist der richtige Schritt in
einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen
wurde. Beim Kinderschutzgipfel im Vatikan im Februar diesen Jahres ist das Thema
von verschiedenen Seiten angesprochen worden. Der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat diese Änderung bereits im
vergangenen Jahr bei einem Vortrag an der Päpstlichen Universität Gregoriana
gefordert. Die heutige Entscheidung ist wichtig für eine größere Transparenz und
für die verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden."
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Datum: 17.12.2019 - 15:22 Uhr
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