Vertragsunterzeichnung: Hilfe für Frauen in Not ohne weite Wege
ID: 1780764
16 Kommunen beteiligen sich am Ausbau der Frauenberatungsstellen
Die Neuausrichtung sieht eine Einteilung der Region Hannover in sechs Teilregionen vor, in denen jeweils mindestens eine Frauenberatungsstelle Anlaufpunkt für Frauen in Not ist. Die Region Hannover steckt künftig mehr Geld in die Hilfe für Frauen in Krisen und Notlagen. Das Beratungsangebot wird erhöht, insbesondere im Umland wird es zusätzliche Sprechzeiten vor Ort geben. Im Südwesten der Region entstehen in Barsinghausen und Springe ganz neue Angebote. Auch Präventionsangebote werden ausgeweitet, beispielsweise in Schulen und Jugendzentren.
Diese neuen zusätzlichen Angebote hat die Gleichstellungsbeauftragte Petra Mundt in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit den Frauenberatungsstellen und den 21 Städten und Gemeinden abgestimmt ? mit Erfolg: Die Kommunen stocken im Ergebnis ihre Förderungen auf. Die historisch gewachsene Förderung ist grundlegend überarbeitet worden. Ab dem kommenden Jahr sind die Einwohnerzahlen Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse. Somit erhalten 16 Beratungsstellen über neue Zuwendungsverträge mit der Region Hannover für die nächsten Jahre Sicherheit für ihre wichtige Arbeit für die nächsten Jahre. Die Region Hannover fördert das Angebot mit insgesamt knapp 1 Million Euro pro Jahr ? so der Beschluss der Regionsversammlung, die in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2019 grünes Licht gab.
Regionspräsident Jagau unterstreicht die Bedeutung der Beratungsstellen: ?Mehr als 140.000 Fälle von häuslicher Gewalt hat die Polizei 2018 in Deutschland registriert. Allein in den 20 Umlandkommunen der Region Hannover wurden 1643 Fälle bekannt. In der Stadt Hannover lag die Zahl der Fälle mit mehr 3000 noch deutlich höher. Mehr als 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Deshalb brauchen sie ein besonderes Angebot. Frauenberatungsstellen bieten Beratung für Betroffene, unterstützen Frauen in Krisen und Notlagen, begleiten sie bei der Verhinderung und der Überwindung von Gewalt. Sie stärken Frauen in der Durchsetzung ihrer Rechte, treten in der Öffentlichkeit für die Überwindung und Ächtung von Gewalt gegen Frauen ein ? und sie arbeiten vor allem auch präventiv.?
Uetzes Bürgermeister Werner Backeberg, einer der Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten in der Region Hannover, lobt den konstruktiven Prozess: ?Die Region Hannover hat von Anfang an die Kommunen mitgedacht und einbezogen. Im Ergebnis sind die fachlichen Argumente für eine bessere Ausstattung der Frauenberatungsstellen bei uns in den Städten und Gemeinden und auch in unseren Räten auf offene Ohren gestoßen. So tragen wir alle dazu bei, dass Frauen in der Region Hannover Hilfe finden, wenn sie sie benötigen.?
Über die neuen Beratungsstellen, die 2020 in Barsinghausen und Springe öffnen werden, ist auch das Netzwerk der Frauenberatungsstellen in der Region Hannover froh, wie Ute Vesper, Leiterin des Fachbereichs ?Frauen? der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., als Vertreterin des Netzwerks betont. Die geplanten Beratungsstellen schlössen die Angebotslücke für die ratsuchenden Frauen. ?Wir bieten Gesprächspartnerinnen und ? wenn nötig ? auch einen sicheren Ort für Frauen und ihre Kinder?, sagt Vesper. ?Wir freuen uns, diese Arbeit in der Region Hannover fortsetzen und weiter ausbauen zu können. Denn der Bedarf ist definitiv da.? Ihr ist wichtig zu betonen, dass die Beratungen kostenfrei und auf Wunsch anonym, sind ? und parteilich: ?Die Beratungsstellen sind in ihrem Angebot und Engagement eindeutig und ausschließlich für die Frauen und für deren Schutz da.?
Hintergrund
Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft getreten ? das ?Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt?.
Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen und schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind.
Die Bundesregierung hat ein Gesamtprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags aufgelegt. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat 2018 einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden eingerichtet, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm ?Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen? will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen.
Im Jahr 2018 registrierte die Polizei in Deutschland 140.755 Fälle versuchter und vollendeter häuslicher Gewalt. (Quelle: Bundeskriminalamt). 81,3 Prozent derjenigen, die das erleiden mussten, waren Frauen. Insgesamt 114.393 Frauen und 26.362 Männer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.
Bei Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4% weiblich, bei Bedrohung, Stalking, Nötigung in der Partnerschaft zu 88,5%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sind 79,9% der Opfer Frauen, bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen 77%. 122 Frauen wurden 2018 durch Partnerschaftsgewalt getötet (durch Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge).
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Datum: 18.12.2019 - 17:00 Uhr
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