Brandlöcher und Böllerschäden an Silvester: Die Privathaftpflicht zahlt
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YouGov-Umfrage nicht / Guter Versicherungsschutz für Singles ab 39 Euro, für
Familien ab 51 Euro jährlich / Drohne zu Weihnachten bekommen? Mit
Privathaftpflichtversicherung absichern!
Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) braucht jeder. Gerade bei den
anstehenden Silvesterpartys ist ein Missgeschick schnell passiert, das ohne
Versicherungsschutz teuer werden kann.
"Bin ich irgendwo zu Besuch und verursache mit Tischfeuerwerk oder Wunderkerze
einen Brand- oder Sengschaden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung für
entstandene Sach- und Personenschäden", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer
PHV bei CHECK24. "Auch für Böllerschäden an geparkten Autos kommt sie
grundsätzlich auf. Wer vorsätzlich handelt, darf aber nicht auf Schadenersatz
durch seine PHV hoffen."
Obwohl der Schutz durch eine PHV essentiell ist, besitzt sie jeder fünfte
Deutsche nicht. Das hat eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von
CHECK24 ergeben (http://bit.ly/306kSJj). Dabei sind die Kosten überschaubar:
Eine gute Privathaftpflichtversicherung mit mindestens zehn Millionen Euro
Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung gibt es für einen Single bereits ab 39
Euro, für Familien ab 51 Euro im Jahr.*
Wichtige Leistungen einschließen: Forderungsausfall, deliktunfähige Kinder,
Schlüsselverlust
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen der
PHV sinnvoll.
"Verbraucher sollten auf eine Ausfalldeckung achten", sagt Dr. Rainer Klipp.
"Dann kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer
von einem Dritten zugefügt werden, wenn dieser keinen Versicherungsschutz
besitzt und nicht selbst für den Schaden zahlen kann."
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind
deliktunfähig und haften deshalb nicht für verursachte Schäden. Haben die Eltern
ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz
und der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Besonders ärgerlich, wenn das
Bekannte oder Verwandte sind. Durch die Zusatzleistung "deliktunfähige Kinder"
zahlt die PHV auch, wenn keine direkte Haftung besteht.
Für Mieter ist die Versicherung von Schlüsselverlust sinnvoll. Im Schadenfall
trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der gesamten
Schließanlage.
Wer zu Weihnachten eine Drohne geschenkt bekommen hat, sollte beachten, dass
hierfür in Deutschland Versicherungspflicht herrscht. Viele PHV-Tarife
versichern Schäden, die durch Drohnenfliegen verursacht werden, kostenfrei mit.
Deckt der eigene Tarif diese Leistung nicht ab, lohnt ein Wechsel.
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Datum: 30.12.2019 - 07:30 Uhr
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