Trotz Erhöhung: Hartz IV deckt auch 2020 Stromkosten für Alleinstehende nicht (FOTO)

Trotz Erhöhung: Hartz IV deckt auch 2020 Stromkosten für Alleinstehende nicht (FOTO)

ID: 1782371

(ots) -
- Arbeitslosengeld II (ALG II) steigt 2020 für Alleinstehende auf
432 Euro
- Stromkosten in der Grundversorgung 20 Prozent über
ALG-II-Regelbedarf für Energie
- CHECK24-Energiexperten beraten bei Fragen zum passenden
Stromtarif

Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie reicht nicht aus, um die monatlichen
Stromkosten zu bezahlen. Obwohl die Bezüge für Alleinstehende in diesem Jahr um
acht Euro auf 432 Euro pro Monat steigen*, zahlen Empfänger von Arbeitslosengeld
II im Durchschnitt 93 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht.

Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2020
monatlich 38,32 Euro**, 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung
durchschnittlich 46,08 Euro. Damit liegen die Stromkosten 20 Prozent über dem
Regelbedarf.

Durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife reduzieren
Stromkunden ihre monatlichen Kosten auf 40,08 Euro und liegen damit noch immer
über dem Regelbedarf.

"Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen
Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger", sagt
Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24.

533 Stromgrundversorger hoben ihre Preise zum 1.1.2020 an oder haben angekündigt
dies noch zu tun - im Durchschnitt um 5,5 Prozent. Betroffen sind hiervon ca.
vier Millionen Haushalte, die ihren Strom aus der Grundversorgung beziehen.

CHECK24-Energiexperten beraten bei Fragen zum passenden Stromtarif

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Stromtarif haben, erhalten bei den
CHECK24-Energieexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per
Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene
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Seit 2012 sind die Tarife der Alternativanbieter günstiger als die
Grundversorgungstarife. Der intensive Wettbewerb zwischen den Anbietern führt zu
sinkenden Strompreisen. So konnten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt
311 Mio. Euro einsparen. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult,
einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und
Kommunikationsdienste (WIK).***

*Quelle: ZDF.de "Bundesrat stimmt Verordnung zu - Hartz-IV-Erhöhung beschlossen"
http://ots.de/dohCYK [abgerufen am 9.12.2019]
**Quelle: hartziv.org "Hartz IV Erhöhung: So setzt sich der Regelsatz 2020
zusammen" http://ots.de/20eMtz [abgerufen am 9.12.2019]
***Die vollständige Studie der WIK-Consult mit weiteren Ergebnissen unter:
https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

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CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen
die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine
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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles
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die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

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1170, daniel.friedheim@check24.de

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Datum: 01.01.2020 - 07:30 Uhr
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