2018 gab es fast 20.000 Armutsbegräbnisse
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Staat erstattete 54 Millionen Euro für Sozialbestattungen - Linkspartei:
Verstorbene werden durch "ärmliche" Beisetzungen noch einmal gebrandmarkt
Osnabrück. Trotz Wirtschaftsbooms samt Rekordbeschäftigung fehlt Zehntausenden
Familien Geld für das Begräbnis verstorbener Angehöriger. 19.211 Personen
erhielten im Jahr 2018 Geld von den Sozialämtern, weil sie selbst nicht in der
Lage waren, die Beisetzung verstorbener Angehöriger zu bezahlen. Insgesamt
erstatteten die Kommunen 53,7 Millionen Euro. Das geht aus Angaben des
Statistischen Bundesamtes hervor, die die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann
nachgefragt hat und die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.
Seit 2016 geht die Zahl der Sozialbestattungen leicht zurück. 2016 sprang der
Staat in 21.434 Fällen ein und erstattete insgesamt 59,5 Millionen Euro. 2017
waren es 20.227 Fälle und 57,25 Millionen Euro.
Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhält, muss sich zuvor
einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen. Übernommen werden laut
Sozialgesetzbuch die Kosten "für eine ortsübliche und einfache, der Würde des
Verstorbenen entsprechende Bestattung". Wie viel Geld die Kommunen dafür geben
müssen, ist nicht näher festgelegt, sodass es erhebliche Unterschiede gibt.
"Viele Menschen können es sich nicht leisten, ihre verstorbenen Angehörigen
beerdigen zu lassen. Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres
Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die
bescheidene Grabausstattung", kritisierte Zimmermann in der NOZ. Aufgrund
zunehmender Altersarmut und prekärer Beschäftigung sei für die Zukunft "ein
Anstieg von Sozialbestattungen zu erwarten".
Zimmermanns Befürchtung: Angesichts einer steigenden finanziellen Belastung der
Kommunen könnten diese die Kostenübernahme absenken. "Dabei wäre es in vielen
Regionen notwendig, die Leistungen anzuheben, um auch armen Menschen ein
würdevolles Begräbnis zuteilwerden zu lassen", sagte die Linken-Abgeordnete. Es
sei von großer Bedeutung, "dass endlich bundesweit einheitliche Standards für
Sozialbestattungen festgelegt werden".
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Datum: 06.01.2020 - 01:00 Uhr
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