Neue Dienstradförderung: Länderfinanzbehörden beschließen 0,25 %-Regel für Fahrräder und Pedelecs
ID: 1784488
-S-Pedelecs eingeführte Förderung wurde per Anpassung des geltenden
Steuererlasses auf alle Diensträder ausgeweitet. Von der neuen Förderung
profitieren auch Angestellte, die ihr Jobrad bereits 2019 erstmals von ihrem
Arbeitgeber übernommen haben.
Knapp ein Jahr nach Einführung der 0,5 %-Regel fördern die obersten
Finanzbehörden der Länder Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung
steuerlich noch stärker: Für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals überlassenen
Diensträder viertelt sich ab dem 1. Januar 2020 die Bemessungsgrundlage, nach
der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung
berechnet wird. Die neue 0,25 %-Regel gilt nicht rückwirkend für die
Dienstradversteuerung im Kalenderjahr 2019 (hier bleibt es bei der 0,5 % Regel).
0,25 %-Förderung für alle Fahrrad- und E-Bike-Typen
"Wir freuen uns über die schnelle Reaktion der Länderfinanzbehörden, die
klargestellt haben, dass die mit dem Klimapaket anvisierten Maßnahmen zur
Förderung nachhaltiger Mobilität für alle Diensträder gelten", erklärt
JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. Die im Jahressteuergesetz 2019 verankerte
Dienstradförderung betrifft nämlich nur die aktuell noch selten genutzten
S-Pedelecs, also E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h, die rechtlich als
Kraftfahrzeuge gelten. "Besonders freut uns, dass von der erneuten
Erlassänderung nicht nur alle Angestellten profitieren, die ab 2020 erstmals ein
Dienstrad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die 2019 ein Jobrad übernommen haben", so Holger Tumat.
"Neu-Jobradler aus 2020 können im Vergleich zum klassischen Kauf mit einer
zusätzlichen Ersparnis von durchschnittlich drei Prozentpunkten rechnen."
Beispielrechnung: So funktioniert die neue 0,25 %-Regel
Eine Chefin stellt ihrem Mitarbeiter ein Leasing-Dienstrad im Wert von 3.000
Euro (Bruttolistenpreis) zur Verfügung, für das dieser einen Teil seines
Bruttogehalts wandelt. Für die private Nutzung entsteht dem Angestellten ein
geldwerter Vorteil, der weiterhin monatlich mit einem Prozent des
Bruttolistenpreises zu versteuern ist. Was ändert sich nun?
Ab 2020 viertelt sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten
Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter muss nur noch ein Viertel von 3.000 Euro,
abgerundet auf volle Einhundert, also 700 Euro * 1 % = 7 EUR pro Monat
versteuern, was faktisch einer 0,25-Prozent-Besteuerung entspricht. Bei einem
Steuersatz von 35 Prozent spart der Mitarbeiter im Vergleich zur 0,5 %-Regel in
36 Monaten rund 100 Euro zusätzlich.
Detaillierte Informationen zur Neuregelung der Dienstradversteuerung finden
JobRad-Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter auf www.jobrad.org/steuer. Hier der Link
zum neuen Steuererlass:
http://ots.de/SsdvQ7
Über JobRad®
Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als
zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad
mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die
Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen
sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus - alle Hersteller und Marken
sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem
Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das
Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen
Förderung (0,25 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40
Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes JobRad ist für den Mitarbeiter sogar
kosten- und steuerfrei. Über 20.000 Arbeitgeber mit mehr als zwei Millionen
Beschäftigten - zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn - setzen bereits auf
JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit
hält und die Umwelt schützt.
Veröffentlichung honorarfrei. Weitere Presseinformationen, Hintergrundtexte und
Bilder zu JobRad finden Sie unter: www.jobrad.org/presse.
Pressekontakt:
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Tel. 0761 205515-795 | tassilo.holz@jobrad.org |
www.jobrad.org/presse JobRad GmbH | Augustinerplatz 2 | 79098
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Datum: 13.01.2020 - 12:52 Uhr
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