Gesetz zum Kohleausstieg: Gewerkschaften drängen auf Nachbesserungen
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Nachbesserungen
DGB-Vorstand warnt vor Lohndumping und fordert Tarifverträge zur Absicherung von
Beschäftigten
Osnabrück. Auch die Gewerkschaften sind mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett
gebilligten Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung noch nicht
zufrieden. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung",
mit dem Beschluss gehe die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung
einer Umsetzung des Kohlekompromisses. "Allerdings muss der Gesetzentwurf im
parlamentarischen Verfahren an mehreren Stellen deutlich nachgebessert werden."
Körzell forderte, der Ausstieg aus der Steinkohle müsse im Gesetz fest daran
geknüpft sein, "dass es Tarifverträge gibt, die die Beschäftigten sozial und
wirtschaftlich absichern". Ansonsten bestehe die Gefahr, "dass die Unternehmen
sich für die Ausschreibungen wirtschaftliche Vorteile durch Lohn- und
Sozialdumping verschaffen". Zudem müsse das geplante Anpassungsgeld auch für
Beschäftigte von dienstleistenden Unternehmen gezahlt werden.
Der Gewerkschafter kritisierte außerdem: "Der Verzicht auf Entschädigungen für
die Steinkohle ab 2027 birgt erhebliche rechtliche Risiken und gefährdet daher
den planvollen Ausstieg." Hintergrund: Im Kabinettsbeschluss werden erstmals
konkrete Beträge für Ausgleichszahlungen an Betreiber von Steinkohlekraftwerken
genannt. Den Höchstpreis soll es demnach im laufenden Jahr geben: 165.000 Euro
pro Megawatt Nettonennleistung, die vom Netz geht. Bis 2026 soll der Höchstpreis
auf 49.000 Euro sinken. Auch Braunkohlebetreiber erhalten für vorzeitige
Abschaltungen von Kraftwerken Ausgleichszahlungen.
Körzell verwies zudem darauf, dass der Kohleausstieg vom Ausbau der erneuerbaren
Energien und der Stromnetze abhänge. Er kritisierte: "Da hat sich die
Bundesregierung nicht mit Ruhm bekleckert, sondern irrlichtert weiter herum. Das
im Gesetz festgeschriebene Monitoring muss deshalb viel stärker auf die
Entwicklung des Energiesystems und eine erfolgreiche Strukturentwicklung
fokussieren." Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht die Beendigung
der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 vor. Ab 2026 soll geprüft werden,
ob der Ausstieg bereits bis Ende 2035 möglich ist.
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Datum: 30.01.2020 - 01:00 Uhr
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