Illegales Online-Glücksspiel – Inkasso-Unternehmen ziehen Klagen zurück

Illegales Online-Glücksspiel – Inkasso-Unternehmen ziehen Klagen zurück

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Einsätze im Online-Casino vom Zahlungsdienstleister zurückholen – PayPal muss Schadensersatz leisten



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(firmenpresse) - München, 04.02.2020. Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen illegal. Nicht nur das Spielen an sich ist verboten, sondern auch, die Zahlungen zu ermöglichen. Banken und Zahlungsdienstleister unterliegen hier dem sog. Mitwirkungsverbot, nach dem die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel verboten ist.

„Durch das Mitwirkungsverbot soll dem Online-Glücksspiel der Boden entzogen werden. Können keine Einsätze getätigt werden, kann auch nicht gezockt werden. Trotz des Verbots haben Banken und Zahlungsdienstleister aber die finanziellen Transaktionen beim Glückspiel im Internet angeboten und sich damit ggf. auch schadensersatzpflichtig gemacht. Das heißt, die Spieler können ihre Einsätze von den Zahlungsdienstleistern zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das hat PayPal beispielsweise schon zu spüren bekommen. In einem bemerkenswerten Urteil vom 16.12.2019 entschied das Landgericht Ulm, dass der Zahlungsdienstleister einem Spieler seine Einsätze ersetzen muss, da die Zahlungsanweisungen überhaupt nicht hätten durchgeführt werden dürfen (Az.: 4 O 202/18).

„Das Urteil dürfte durchaus Signalwirkung auch für andere Zahlungsdienstleister haben“, so Rechtsanwalt Cocron. Erste Auswirkungen machen sich schon jetzt bemerkbar. Offensichtlich ruft PayPal beauftragte Inkasso-Unternehmen zurück, die die Forderungen gegen Spieler durchsetzen sollten, wenn diese ihre Einsätze zurückgebucht haben.

Es kommt durchaus vor, dass Spieler ihre Einsätze zurückbuchen lassen. Dann ist das Geld zwar erstmal wieder auf den eigenem Konto, doch damit ist es nicht getan. Die Zahlungsdienstleister wollen ihr Geld. Mahnungen und Vollstreckungsbescheide sind die Folge. Zur Durchsetzung der Forderungen werden auch Inkasso-Unternehmen beauftragt.

Die Vollstreckungsbescheide dürfen nicht einfach ignoriert werden. Es muss Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt werden. Dann muss die Gegenseite ihren Anspruch begründen und versuchen, ihn vor Gericht durchzusetzen. PayPal will sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung offenbar nicht mehr einlassen. Entsprechende Klagen der Inkasso-Unternehmen wurden jedenfalls zurückgezogen. „Es ist davon auszugehen, dass das auch eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Ulm ist. Das zeigt, dass Spieler durchaus gute Chancen haben, ihre Einsätze von den Zahlungsdienstleistern zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 04.02.2020 - 17:13 Uhr
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