Telearbeit: Auf die gute Gestaltung kommt es an / Jeder achte Beschäftigte hat mit seinem Arbeitgeber Telearbeit vereinbart
ID: 1793191
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern und lange Pendelzeiten
verringern. Allerdings hat nur rund jeder achte Beschäftigte Telearbeit mit
seinem Arbeitgeber vereinbart. Gleichzeitig arbeitet knapp jeder Dritte ohne
Vereinbarung gelegentlich von zuhause aus. Dieses ungeregelte Arbeiten von
zuhause geht häufig mit hoher Arbeitsbelastung und Überstunden einher. Daher ist
es für die Gesundheit und Work-Life-Balance von Beschäftigten wichtig, die
Arbeit von zuhause gut zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse der
Beschäftigten zu berücksichtigen. Zudem gaben in der BAuA-Arbeitszeitbefragung
2017 etwa 60 Prozent der abhängig Beschäftigten an, dass sie nicht in Telearbeit
arbeiten möchten. Diese und weitere Ergebnisse enthält der baua: Bericht kompakt
"BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland", den die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.
Betrieblich vereinbarte Telearbeit ist insgesamt nur einer kleinen Gruppe von
etwa zwölf Prozent der Beschäftigten möglich. Für diese Beschäftigten ist
Telearbeit ein Instrument, um Familie und Beruf besser miteinander zu
vereinbaren. So nutzen die Beschäftigten Telearbeit etwa, um lange Pendelwege zu
vermeiden. 21 Prozent der Fernpendler (Beschäftigte mit einem Arbeitsweg von
mindestens zwei Stunden täglich) arbeiten an mindestens einem Tag pro Woche in
Telearbeit. Insgesamt zeigt sich, dass sich bei Beschäftigten mit betrieblich
vereinbarter Telearbeit Ressourcen, wie beispielsweise selbstbestimmte
Arbeitszeiten, Reduktion von Pendelzeiten oder soziale Unterstützung durch
Kollegen, und Belastungen, wie Überstunden oder erweiterte Erreichbarkeit, die
Waage halten.
Ein weitaus größerer Teil der Beschäftigten (31 Prozent) arbeitet gelegentlich
ohne eine betriebliche Vereinbarung von zuhause. Diese Beschäftigten arbeiten
jedoch länger und mit höherer Intensität als Beschäftigte mit einer Vereinbarung
über Telearbeit. Die Ergebnisse legen nahe, dass diese Beschäftigten ihre Arbeit
mit nach Hause nehmen, wenn sie die Arbeit in der regulären Arbeitszeit nicht
bewältigen können. Außerdem werden Beschäftigte ohne Vereinbarung häufiger in
ihrer Freizeit beruflich kontaktiert. Bei ihnen überwiegen insgesamt die
belastenden Arbeitsanforderungen, da sie zum Teil über weniger Ressourcen
verfügen - es ist ihnen zum Beispiel seltener möglich, die eigene Arbeit und
Arbeitszeit mitzubestimmen.
Die Autorinnen und Autoren der Studie weisen darauf hin, dass auch bei der
Arbeit von zuhause die geltenden arbeitszeitgesetzlichen Regelungen einzuhalten
sind. Dementsprechend muss auch bei Telearbeit auf Tageshöchstarbeitszeiten und
auf Ruhezeiten geachtet werden. Konkrete Telearbeitsvereinbarungen können
sicherstellen, dass die Beschäftigten von zuhause nicht über das vereinbarte
Ausmaß hinaus arbeiten. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass soziale
Kontakte zu Kollegen und Führungskräften erhalten bleiben. Aus
arbeitswissenschaftlicher Sicht scheint deshalb ein moderates Ausmaß an
Telearbeit, zum Beispiel an einem Tag pro Woche, empfehlenswert.
"BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland"; Nils Backhaus, Anne
Marit Wöhrmann, Anita Tisch; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin 2019; 1. Auflage; 4 Seiten; DOI:
10.21934/baua:berichtkompakt20191216. Den baua: Bericht kompakt gibt es im
PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter
www.baua.de/dok/8827488.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie
betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die
Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der
Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der
Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte. www.baua.de
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/103969/4520461
OTS: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Datum: 14.02.2020 - 11:43 Uhr
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