Windparks drücken Immobilienpreise – die Lage entscheidet über Wertverlust
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 24.02.2020
Klima- und Umweltschutz sind in aller Munde. Dass Windenergie ein immenses Klimaschutzpotential hat und zudem sehr umweltschonend praktiziert werden kann, ist schon seit vielen Jahrzehnten bekannt. Das Bewusstsein der Bevölkerung für Klima und Umwelt ist nicht erst, aber gerade seit der Fridays for future-Bewegung enorm gestiegen. Es stößt allerdings immer dann bei den Menschen an Grenzen, wenn es das persönliche Umfeld betrifft oder an den eigenen Geldbeutel geht.
Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH(firmenpresse) - Das wird vor allem bei Windkraftanlagen besonders deutlich. Sie sind groß und auffällig, viele empfinden die Geräuschemissionen und Schattenwürfe als unangenehm, mal ganz abgesehen von der optischen „Verschandelung“ der Natur. All dies begründet nach wie vor eine in etlichen Fällen extreme Wertminderung der Immobilie.
Die Akzeptanz einer Windkraftanlage hängt sehr von der Entfernung ab, in der die Immobilie zur Anlage steht. Dies hat die OTTO STÖBEN GmbH schon 2016 in einer Umfrage ihrer Kunden festgestellt. Je weiter die Windkraftanlage von der eigenen Immobilie entfernt steht, desto höher ist die Akzeptanz für Windenergie. Die größte Anzahl der Befragten (34,1 %) würde eine Entfernung von 3.000 – 4.000 m bevorzugen, 14,8 % eine Entfernung von 2.000 – 3.000 m, 26,1 % eine Entfernung von 1.000 – 2.000 m, 19,3 % eine Entfernung von 500 – 1.000 m und lediglich 5,7 % würden eine Windkraftanlage in weniger als 500 m tolerieren.
Untermauert werden diese Umfrageergebnisse durch eine aktuelle Studie des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2019:
•Windkraftanlagen, die in einem Abstand von einem Kilometer von einem Einfamilienhaus errichtet werden, führen im Durchschnitt zu einer Preissenkung der Immobilie um 7,1 Prozent.
•Mit zunehmendem Abstand von der Windkraftanlage verringert sich der Effekt. Bei einem Abstand von acht bis neun Kilometern haben Windkraftanlagen keine Auswirkungen mehr auf die Immobilienpreise.
•Den Wertverlust der Immobilien führen die Forscher auf die negativen Auswirkungen von Windrädern auf ihre unmittelbare Umgebung zurück – etwa durch Lärm und die Störung des Landschaftsbildes.
•Wie die RWI-Studie zeigt, erleiden nicht alle Immobilien den gleichen Wertverlust: Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten. Hier kann der Wertverlust innerhalb des Ein-Kilometer-Radius sogar 23 Prozent betragen. Dagegen verlieren Häuser in Stadtrandlage bei gleicher Entfernung zu einer Windkraftanlage kaum an Wert. Dies könnte daran liegen, dass in städtischen Gebieten Störungen des Landschaftsbildes oder Lärm weniger auffallen als auf dem Land.
Im Klartext bedeutet das für den einzelnen Immobilienbesitzer einen Wertverlust für seine Immobilie von unter Umständen mehreren 10.000 Euro.
Windenergie ist unbestritten ein wichtiger Faktor in der Energiewende. Überlegungen, die Akzeptanz der großen Windkraftanlagen in der Bevölkerung zu erhöhen, gibt es schon seit Jahren. Hierzu gehört zum Beispiel die politische Forderung von Bürgerbeteiligungen an Windparks.
„Dies hat aber schon mein Vater kritisch gesehen, da nicht jeder Hausbesitzer auch Stromunternehmer werden will, zumal es auch ein gewisses finanzielles Risiko birgt“, so Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH. „Seine Forderung war eine Art Stromrente für betroffene Immobilien. Die Idee dahinter ist folgende: So wie der Grundstückseigentümer für den Standort einer Windkraftanlage auf seinen Grund und Boden eine jährliche Pacht erhält, sollten auch unmittelbar betroffene Immobilien ein grundstücksbezogenes Recht z. B. in Form von jährlichen, kostenlosen Stromlieferungen erhalten.“
„Auch ich halte das im Verkaufsfalle für den ein oder anderen Käufer nach wie vor für ein überzeugendes Argument“, so Patrick Stöben.
Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH
Schülperbaum 31
24103 Kiel
Büro:0431 664030
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E-Mail:p.stoeben@stoeben.de
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Datum: 24.02.2020 - 15:13 Uhr
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