Anzahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018 kontinuierlich gesunken / 930 000 Mindestlohn-Jobs im April 2018
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gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Damit
hat sich die Zahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018 mehr als halbiert
(2015: 1,91 Millionen Jobs). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, wurde im April 2018 in 2,4 % aller Beschäftigungsverhältnisse der
Mindestlohn gezahlt. In Ostdeutschland lag der Anteil mit 4,6 % noch deutlich
höher, allerdings nicht einmal halb so hoch wie 2015. Eine Tendenz zur
Angleichung an das Westniveau ist damit deutlich erkennbar.
Weitere 509 000 Beschäftigungsverhältnisse beziehungsweise 1,3 % aller Jobs
hatten im April 2018 einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des
Mindestlohns. Dies ist jedoch nicht zwingend auf Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz zurückzuführen. Nicht alle Regelungen des Gesetzes können
trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden (zum Beispiel spezifische
Mindestlohnregelungen für Praktikantinnen und Praktikanten). Die Zahl der Jobs
mit einem rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns war
ebenfalls rückläufig, sie hat sich seit 2015 (1,01 Millionen Jobs) etwa
halbiert.
Mit diesen ersten vorläufigen Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2018
(VSE 2018) liegen Informationen aus der amtlichen Statistik zur Entwicklung der
Beschäftigung mit und unter dem gesetzlichen Mindestlohn seit dessen Einführung
im Jahr 2015 bis einschließlich 2018 vor. Die Ergebnisse basieren auf Meldungen
von Betrieben zu Verdiensten und Arbeitsstunden ihrer im April des jeweiligen
Jahres beschäftigten Personen. Grundlage bilden Daten der betrieblichen
Lohnbuchhaltung. Die Betriebe werden anhand einer geschichteten
Zufallsstichprobe ausgewählt. Im Gegensatz zu den Verdiensterhebungen (VE) 2015
bis einschließlich 2017 bestand für die VSE 2018 Auskunftspflicht.
Am 1. Januar 2019 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro.
Mögliche Effekte dieser Erhöhung wird die VE 2019 aufzeigen. Eine
Veröffentlichung der Ergebnisse ist für die nächsten Wochen vorgesehen.
Methodische Hinweise:
Die Angaben für 2018 sind erste vorläufige Ergebnisse der
Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018). Bei der VSE handelt es sich um eine
Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei 60 000 Betrieben
mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. Zum Zeitpunkt der
Erstellung des vorläufigen Ergebnisses lagen rund 88 % der Meldungen der
Betriebe vor. Auf dieser Basis wurde mithilfe mathematisch-statistischer
Verfahren ein vorläufiges und zugleich repräsentatives Ergebnis ermittelt.
Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017: Diese Sondererhebungen wurden von den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu
gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte
Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten im April der Berichtsjahre. Mit
diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jedes
Beschäftigungsverhältnis berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen.
Methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisse zur Verdiensterhebung 2015,
2016 beziehungsweise 2017 finden sich im jeweiligen Methodenbericht.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
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Datum: 27.02.2020 - 08:00 Uhr
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