Kompromiss geglückt: RUSS erkämpft für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage Millionen-Entschädigung / Kanzlei bringt für vzbv Mandat zu erfolgreichem Abschluss
ID: 1796874
- Kunden werden nun rasch entschädigt
- Auszahlungspraxis wird durch ein Monitoring-Team beaufsichtigt
- Keine weitere Klageerhebung der einzelnen Verbraucher nötig
- Künftig wieder voller Fokus auf weitere Mandate
Gute Nachrichten für hunderttausende VW-Kunden: Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und Volkswagen haben sich auf eine Schadenersatzzahlung in
Höhe von 830 Mio. EUR geeinigt. Der Betrag entspricht der üblichen Spanne, die
auch derzeit im Rahmen eines Einmalvergleichs bei Individualklagen marktüblich
ist.
Die Kanzlei RUSS Litigation, die für den vzbv im Diesel-Abgasskandal die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG führt, hat dazu den notwendigen
Rahmenvertrag ausverhandelt und damit ihr Mandat zu einem erfolgreichen
Abschluss gebracht. VW verpflichtet sich, allen registrierten Teilnehmern der
Musterfeststellungsklage eine anwaltliche Erstberatung bis zu einmalig 190 EUR
(netto) zu bezahlen. Für die Überwachung, Kontrolle und Auszahlung der
Entschädigung werden sowohl ein Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der
Auszahlungsmatrix und deren Berechnungsgrundlage eingesetzt, als auch ein
Monitoring-Team eingerichtet, das die Arbeitsweise und die Auszahlungspraxis
überwacht und Problemfälle regelt.
"Wir haben für die Verbraucher das Optimale herausgeholt. Damit kann jetzt jeder
Betroffene sehr zufrieden sein. Zumal den Verbrauchern eine Rechtsberatung
finanziert wird", sagt Prof. Marco Rogert von der RUSS Litigation. "Der
Vergleich ist insbesondere attraktiv für Menschen, die für wenig Geld ein
gebrauchtes Fahrzeug erworben haben. Das ist eine besondere soziale Komponente.
Dies betrifft vor allem die Leute, die sich sonst eine Einzelklage nicht hätten
leisten können", fügt Anwaltskollege Ralph Sauer hinzu.
"Der Weg zum Kompromiss ist ein weiter gewesen; doch das Ergebnis zeigt, dass es
sich gelohnt hat", so der weitere RUSS Partner Dr. Ralf Stoll. "Die
Entschädigung wird transparent und nachvollziehbar ermittelt und ausbezahlt."
Weiter fasst Rechtanwalt Tobias Ulbrich den Kompromiss zusammen: "Das
juristische Verfahren im Diesel-Gate ist durch den erfolgreichen Vergleich
erheblich verkürzt worden. Ein jahrelanger Rechtsstreit zulasten der Verbraucher
wurde durch den Vergleich vermieden."
"Unsere Ergebnisse im Streit um den Diesel-Skandal sind ein voller Erfolg. Zum
allerersten Mal hat ein Braunschweiger Gericht eine Schadensersatzzahlung gegen
den Großkonzern Volkswagen ernsthaft in Betracht gezogen und somit den Weg für
unseren Vergleich geebnet," so Anwalt Sauer weiter. "Besonders freuen wir uns
natürlich auch, den vielen Kritikern in der Öffentlichkeit, die vor allem zu
Beginn der Klageerhebung laut wurden, eines Besseren belehrt zu haben: Ich
denke, wir haben gezeigt, dass mit den richtigen Argumenten, rechtlicher
Präzision und Durchhaltevermögen Großes erreicht werden kann", sagt Prof. Marco
Rogert.
"Im Anwaltsrecht müssen künftig einige Lücken geschlossen werden", erwähnt
Berufsrechtsexperte Prof. Volker Römermann, der die Verhandlungen der letzten
Wochen auf Seiten von RUSS begleitet hat. "Die Musterfeststellungsklage ist
insoweit nicht zu Ende gedacht, was während der Gespräche zur Hinzuziehung von
Experten beider Seiten geführt hat." Mit der Musterfeststellungsklage war in
Deutschland juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschrieben
worden.
"Erstmals konnten sich nun Hundertausende Geschädigte gemeinsam gegen einen
Großkonzern wehren. Somit hat sich das Klage-Instrument bewährt, auch wenn noch
viele gesetzliche Nachjustierungen nötig sind", erläutert Ralf Stoll. Sein
Kollege Tobias Ulbrich ergänzt: "Der Vergleich ist ein gutes Ergebnis für eine
maximale Zahl der geschädigten Kunden. Neben der Möglichkeit, sich direkt
entschädigen zu lassen, hat sich der Volkswagen-Konzern darüber hinaus
verpflichtet, die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung zu übernehmen. So
können sich alle in der Musterfeststellungsklage Registrierten informieren, ob
sich der Vergleich für sie in ihrem konkreten Einzelfall anbietet." Zu diesem
Zweck wird zeitnah ein gemeinsames Aufklärungsschreiben des Autobauers und des
vzbv versendet werden. "Dass insbesondere die Kontrolle von VW so weitgehend
engmaschig stattfinden wird, ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die
Verbraucher", betont Ralph Sauer.
Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage mit Erfüllung des Rahmenvergleichs
vollumfänglich zurücknehmen. Weitere Feststellungsziele sind einzelfallabhängig
und können von den Betroffenen direkt selbst eingeklagt werden. Hierbei können
sie auf einen reichen Fundus an Entscheidungen von 19 verschiedenen
Oberlandesgerichten zurückgreifen und davon auch ohne Feststellungsurteil in der
Musterfeststellungsklage profitieren. Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und
dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November
2018 hatten die RUSS Anwälte die erste Musterfeststellungsklage der deutschen
Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober
2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen
Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG
Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020
starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für
gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des
OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den heutigen
erfolgreichen Verhandlungsabschluss bereitet.
Über RUSS
Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr. Ralf Stoll, Tobias Ulbrich und
Ralph Sauer haben für die erste Musterfeststellungsklage der deutschen
Rechtsgeschichte die R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz
in Lahr gegründet. Die vier Anwälte vertreten den Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und 450.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Die
Inhaber der Kanzlei R|U|S|S führen daneben jeweils die Kanzleien Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr und Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
in Partnerschaft mbB aus Köln.
Über RÖMERMANN Rechtsanwälte AG
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Vorstand der RÖMERMANN Rechtsanwälte AG mit
Schwerpunkt im anwaltlichen Berufsrecht und lehrt dieses Fach auch an der
Humboldt-Universität zu Berlin. Zudem ist er Präsident der German Speakers
Association (GSA e.V.), der zweitgrößten Speaker-Vereinigung der Welt.
Pressekontakt:
R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsanschrift:
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821/923768 - 222
Fax: 07821/923768 - 882
Pressekontakt: Dr. Ralf Stoll, Telefon: 0163/6707425
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Datum: 28.02.2020 - 13:09 Uhr
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