Suchtgefahr von Tilidin: zum Teil übertrieben dargestellt
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Suchtgefahr durch Tilidin? Meldungen über süchtige Jugendliche, die das Schmerzmittel als Droge verwenden, machen den echten Patienten Angst. Laut Aussage des Vizepräsidenten der Deutschen Schmerzliga gibt es für diese Sorgen jedoch keinen Grund.
Personen, die das Schmerzmittel als Droge verwenden, sind jedoch an einem anderen Effekt interessiert. Da Tilidin-Tropfen viel schneller ins Blut gehen als Tabletten, führen sie im Körper eine vorübergehende Überdosierung herbei. Diese ist mit einer starken Euphorie verbunden, der Anwender wird „high“. Das fühlt sich sehr angenehm an und führt nach kurzer Zeit zu einer psychischen Abhängigkeit. Schmerzpatienten, die das Medikament in der vom Arzt verordneten Dosis nehmen, verspüren dieses Gefühl nicht. Daher werden sie auch nicht psychisch abhängig.
Allerdings verändert sich sowohl bei Drogenabhängigen als auch bei „echten“ Patienten im Gehirn jene Rezeptoren, die auf Opioide ansprechen. Das führt bei beiden Gruppen zu einer körperlichen Abhängigkeit. Daher ist nach einer längeren Nutzung die Dosis schrittweise zu verringern. So hat der Körper die Gelegenheit, sich in Ruhe auf die nachlassende Wirkstoffmenge einzustellen und schließlich ganz ohne das Medikament auszukommen. Bei Patienten ohne psychische Abhängigkeit funktioniert das meist sehr gut. Bei Abhängigen kommt jedoch zu der körperlichen die seelische Abhängigkeit hinzu, was den Entzug sehr schwierig macht.
Auch im Hinblick auf die Menge des Wirkstoffs gibt es Unterschiede. Abhängige, die ihre Tilidin-Tropfen rezeptfrei auf dem Schwarzmarkt kaufen, nehmen Experten zufolge bis zu 2500 mg zu sich. Zur Behandlung von Schmerzen werden hingegen nur 300 mg bis 600 mg benötigt und in seltenen Ausnahmen höchstens 1800 mg. Für solche Zusatzinformationen ist in den sensationsheischenden Berichten der Medien oft kein Platz. Dort wird die Suchtgefahr durch Tilidin stark übertrieben dargestellt. Wer aber aus medizinischen Gründen auf das Medikament angewiesen ist, sollte sich dadurch nicht verunsichern lassen.
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Datum: 04.03.2020 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 04.03.2020
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