Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern erteilt Zuschlag für IT-Betriebsunterstützung an CGI
Durch die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung steigt auch der Bedarf an Dienstleistungen rund um den IT-Betrieb. Während die Fach-IT im öffentlichen Bereich in den einzelnen Behörden vorhanden ist, fehlt es hinsichtlich der Betriebsdienstleistungen oft an den erforderlichen Ressourcen und teilweise am Know-how wie beispielsweise beim Private-Cloud-Management.
Nach Abschluss eines Vergabeverfahrens hat das Beschaffungsamt einen Rahmenvertrag mit CGI über Dienstleistungen zur IT-Betriebsunterstützung abgeschlossen. CGI hat den Zuschlag unter anderem aufgrund der Wirtschaftlichkeit des Angebotes und des Leistungsspektrums erhalten. Der Rahmenvertrag umfasst die Bereitstellung von Betriebsdienstleistungen für abrufberechtigte Behörden der Bundesverwaltung und nachgeordnete Ressorts in den Bereichen Server, Datenbank, Middleware, Dokumenten- und Content-Management-System, Virtualisierungs- und Private-Cloud-Management sowie Groupware.
„CGI verfügt über eine langjährige Erfahrung und Expertise mit öffentlichen Auftraggebern. Unser End-to-End-Leistungsangebot für die öffentliche Verwaltung reicht vom IT-Consulting über die Entwicklung von Cloud-Native-Applikationen bis zum Infrastrukturbetrieb“, betont Richard Bürmann, Vice President Public bei CGI. „Nachdem wir im vergangenen Jahr mit dem Beschaffungsamt bereits einen Rahmenvertrag über Software-Entwicklungsprojekte geschlossen haben, freuen wir uns über den erneuten Auftrag. Er bietet Behörden die Möglichkeit, CGI-Services für zukunftssichere Betriebsumgebungen zu nutzen, einschließlich des Betriebs in Cloud-Umgebungen. Ein Leistungsversprechen lautet dabei auch: CGI führt die öffentliche Hand schnell und sicher in die Digitalisierung.“
Die neue Rahmenvereinbarung ist im Kaufhaus des Bundes, der Einkaufsplattform für Behörden und Einrichtungen des Bundes, hinterlegt. Die Leistungen können in Form von Einzelabrufen beziehungsweise Einzelaufträgen, in denen der Bedarfsträger die benötigten Leistungen sowie den Umfang angibt, abgerufen werden.
Details zu der Rahmenvereinbarung sind ebenfalls im Kaufhaus des Bundes hinterlegt. Interessierte Behörden können sich für weitere Informationen auch per E-Mail an das Beschaffungsamt des Bundes unter der Adresse ZIB@bescha.bund.de wenden.
Diese Medieninformation kann auch unter www.pr-com.de/cgi abgerufen werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die 1976 gegründete CGI Group gehört zu den größten unabhängigen Anbietern von IT- und Geschäftsprozessdienstleistungen weltweit. Mit 77.500 Beratern und weiteren Experten weltweit bietet CGI ein breites Portfolio an Dienstleistungen – von strategischem IT und Business Consulting über Systemintegration, Managed IT und Business Process Services bis hin zu Intellectual-Property-Lösungen. Das von CGI verfolgte Prinzip der Kundennähe und das flexible globale Liefernetzwerk unterstützen Kunden dabei, Erfolge schneller zu erzielen und ihre Organisationsstrukturen zu digitalisieren. Der im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesene Umsatz von CGI beträgt 12,1 Milliarden Kanadische Dollar. CGI-Aktien sind an der TSX (GIB.A) sowie an der NYSE (GIB) notiert. Website: www.de.cgi.com
CGI Deutschland B.V. & Co. KG
Sabine Ernst
Media Lead Deutschland
T: +49-151-16360469
sabine.ernst(at)cgi.com
www.cgi.com | www.de.cgi.com
PR-COM
Andrea Alton
Account Manager
Sendlinger-Tor-Platz
Tel. +49-89-59997-705
andrea.alton(at)pr-com.de
www.pr-com.de
Datum: 05.03.2020 - 16:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1798573
Anzahl Zeichen: 2865
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Alton
Stadt:
Köln
Telefon: +49-89-59997-705
Kategorie:
Internet
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.03.2020
Diese Pressemitteilung wurde bisher 387 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern erteilt Zuschlag für IT-Betriebsunterstützung an CGI"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CGI (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).