Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf nicht um seine Lebensleistung gebracht werden

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf nicht um seine Lebensleistung gebracht werden

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Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf nicht um seine Lebensleistung gebracht werden



(pressrelations) -
Zu dem Beschluss des Praesidiums der SPD vom 15. Maerz zur Nichtanrechnung von Vermoegen erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf nicht um seine Lebensleistung gebracht werden. Die Menschen haben Angst, dass das, was an Vermoegen aufgebaut wurde, im Falle von Arbeitslosigkeit schnell wieder verloren geht. Deshalb will die SPD durch anstrengende Arbeit geschaffenes Vermoegen schuetzen.

Zwar gibt es bereits heute zahlreiche Ausnahmen von der Vermoegensanrechnung. Diese sind jedoch eher unuebersichtlich.
Die Menschen ueberblicken nicht, welche Vermoegensgegenstaende nicht angerechnet werden und welche doch. Das Ergebnis ist eine offene Gerechtigkeitsfrage, auch weil verschiedene Vermoegenspositionen nicht gleich behandelt werden. Um Ungerechtigkeiten beim Schutz von durch Arbeit erwirtschaftetem Vermoegen zu vermeiden, ist es daher notwendig, auf die Anrechnung desselben vollstaendig zu verzichten. Auch wenn im Ergebnis nur wenige Bezieher von Arbeitslosengeld II ueber nennenswerte Vermoegenswerte verfuegen, so wird durch die geplante Neuregelung bei der Vermoegensanrechnung doch sehr vielen Menschen die Angst genommen, dass sie ihrer Lebensleistung beraubt werden. Es hat ein Ende mit der Unuebersichtlichkeit. Die Menschen wissen woran sie sind.

Nicht freigestellt ist jedoch das Einkommen aus Vermoegen. Hinzu kommt ein Missbrauchsverbot fuer Finanzgeschaefte, mit denen das Erzielen von Vermoegenseinkuenften umgangen wird. Es darf nicht sein, dass durch geschickte Geschaefte Einkommen in Vermoegen umgewandelt und so die neue Regelung umgangen wird. Insgesamt wird so verhindert, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler auch denjenigen Arbeitslosengeld II gewaehrt, die genauso gut von ihren Vermoegenseinkuenften leben koennten.

Die Regelung ist insgesamt ausgewogen. Der Vorwurf der sozialen Schieflage ist falsch.


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Datum: 16.03.2010 - 20:17 Uhr
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