Bombardier gibt neuen Emissionspreis seiner 2018 und 2020 fälligen vorrangigen Anleihen bekannt

Bombardier gibt neuen Emissionspreis seiner 2018 und 2020 fälligen vorrangigen Anleihen bekannt

ID: 179913
(Thomson Reuters ONE) -


MONTREAL, QUEBEC--(Marketwire - March 16, 2010) - NICHT ZUM VERTRIEB AN PERSONEN
BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND

Bombardier Inc. gab heute den neuen Emissionspreis seiner vorrangigen Anleihen
mit einem Nennbetrag von insgesamt 1,5 Mrd. USD bekannt. Das Emissionspaket
besteht aus 2018 fälligen vorrangigen Bombardier-Anleihen mit einem Nennbetrag
von insgesamt 650,0 Mio. USD sowie einem 7,5-prozentigen Bezugsschein und aus
2020 fälligen vorrangigen Bombardier-Anleihen mit einem Nennbetrag von insgesamt
850,0 Mio. USD sowie einem 7,75-prozentigen Bezugsschein. Beide Anleihearten
werden zum Nennwert angeboten. Bombardier beabsichtigt, die Nettoerträge aus
diesem Emissionsangebot gemäß des am heutigen Tag veröffentlichten Kaufangebots
(das "Kaufangebot") zur Finanzierung des Rückkaufs seiner aktuell ausstehenden
Anleihen im Umfang eines Nennbetrags von bis zu 1,0 Mrd. USD sowie für
allgemeine Zwecke innerhalb des Konzerns zu verwenden.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen gegen gültige
Gesetze verstößt, stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung
einer Zustimmung zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. Die an dieser
Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht entsprechend des
US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933 (das "Wertpapiergesetz") in seiner
abgeänderten Fassung bzw. sonstiger Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete
registriert und dürfen daher ohne vorherige Registrierung bzw. Befreiung von den
gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes in den
Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. Die an dieser Stelle
erwähnten Wertpapiere wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer
Wertpapiergesetze nicht für den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend


darf ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann
erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den
zulassungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Emissionsprospekt und Händler
befreit ist.

Weder der Vorstand von Bombardier noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle,
Treuhänder oder Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Art der
Anleihe sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in
vollem Umfang oder in Teilen zeichnen oder behalten sollten. Niemandem wurde
vonseiten des Unternehmens oder den anderen involvierten Parteien die Erlaubnis
erteilt, in diesem Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von
Anleihen müssen selbst entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten, und
wenn dies der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum Kauf angeboten
werden.

Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt.
Derartige Dokumente und Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im Sinne
des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr 2000
durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige
Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im
Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung
derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für
Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die
unter die Definition eines Investmentspezialisten fallen (wie in Artikel 19(5)
des Erlasses Financial Services and Markets Act 2000 (Finanzwerbung) aus dem
Jahr 2005 (der "Erlass") definiert), bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des
Erlasses entsprechen oder an Personen, denen diese Materialien aufgrund
sonstiger Bestimmungen des Erlasses zugänglich gemacht werden.

In der Republik Italien ("Italien") gilt das Kaufangebot weder direkt noch
indirekt. Das Kaufangebot ist entsprechend italienischer Gesetze und
Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Societa e la Borsa ("CONSOB") und/oder der italienischen Zentralbank und
wird daher auch nicht vorgelegt. Daher dürfen weder das Rückkaufangebot,
infolgedessen das Kaufangebot selbst unterbreitet wird (das "Rückkaufangebot"),
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Angebot in Italien vertrieben oder verbreitet werden.

Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien
im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden zwecks Zulassung oder Anerkennung der
belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission bancaire,
financiere et des assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en
Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot im Königreich
Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot wie in Artikel 3 des
belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten bzw.
wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 16. Juni 2006 zum öffentlichen
Angebot von Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung von
Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam "Belgisches Gesetz
zu öffentlichen Angeboten") in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge darf das Kaufangebot in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde "qualifizierte Investoren". Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie den Vertrieb bzw. die Verbreitung von Dokumenten und
Informationsmaterialien (einschließlich Vermerke, Informationsrundschreiben,
Broschüren oder ähnliche Dokumente).

Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich ("Frankreich") wird das
Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug
auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen
sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2 und
D.411-1 bis D.411-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code
monetaire et financier) als zur Teilnahme am Kaufangebot zugelassene Personen.
Das Rückkaufangebot wird daher weder zu Clearing-Zwecken noch zur Zulassung der
französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches
Financiers) vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und
Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf die
jeweiligen vorausschauenden Aussagen von BA und BT unter der Rubrik
"Erläuterungen und Analyse der Geschäftsleitung" ("MD&A") im Jahresbericht von
Bombardier für das Geschäftsjahr 2009.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen
Transportlösungen - angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis
hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und
Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz
in Kanada. Im vergangenen Geschäftsjahr zum 31. Januar 2009 beliefen sich die
Konzernumsätze auf 19,7 Mrd. US-Dollar; die Aktien des Unternehmens werden an
der Börse Toronto (BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl
weltweit als auch für Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.
Aktuelle Meldungen und Informationen stehen auf www.bombardier.com
zur Verfügung.


Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Director, Communications
514-861-9481


Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior Director, Investor Relations
514-861-9481
www.bombardier.com




[HUG#1394710]









Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: hugin
Datum: 17.03.2010 - 02:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 179913
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Kontakt-Informationen:
Stadt:

West Montreal, QC



Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



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