Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2019 um 2,9 % niedriger als 2018/ Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch gesunken: 7,3 % weniger als im Vorjahr
ID: 1800552
Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) 2,9 % weniger als 2018. Die Zahl der beantragten
Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der
Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009
gegeben (+11,6 % gegenüber dem Jahr 2008).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmens-insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für 2019 auf knapp 26,8
Milliarden Euro. 2018 hatten sie bei rund 21,0 Milliarden Euro gelegen. Dieser
Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist
darauf zurückzuführen, dass 2019 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen
Insolvenz beantragt haben als 2018.
Neben der Zahl der Unternehmensinsolvenzen war 2019 auch die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen rückläufig: Im Vorjahresvergleich sank sie um 7,3 % auf
62 632 Fälle. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hat es zuletzt im Jahr
2010 gegeben (+7,6 % gegenüber dem Jahr 2009).
Die Insolvenzen von Personen, die zuvor einer selbstständigen Tätigkeit
nachgegangen waren, sind im Vorjahresvergleich um 0,5 % auf 18 425 Fälle
gestiegen. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine
Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 757 Nachlass-
beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 506 Insolvenzen von natürlichen
Personen, die als Gesellschafterin oder Gesellschafter größerer Unternehmen von
einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2019 auf 104 069 Fälle. Das
waren 5,0 % weniger als 2018.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
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Datum: 13.03.2020 - 08:00 Uhr
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