"Corona-Hilfen" für Unternehmen durch KfW und Bürgschaftsbanken

"Corona-Hilfen" für Unternehmen durch KfW und Bürgschaftsbanken

ID: 1800857

Die Bundesregierung hat an 13.03.2020 einen Krisenplan veröffentlicht, mit dem „die Stärke der deutschen Wirtschaft erhalten“ werden soll. Was bislang bekannt ist und den Bereich der Unterstützung in der Finanzierung von Unternehmen betrifft, wird eine deutliche Erleichterung Kredite zu erhalten ermöglicht. Im Ergebnis stehen
• KfW-Kredite
• Erweiterte Unterstützungen der Bürgschaftsbanken



(firmenpresse) - Zur „KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen“:
Nachfolgend einige Eckdaten sowohl für etablierte als auch junge Unternehmen:
•Die Höhe der möglichen Risikoübernahme der KfW für die Hausbank (Haftungsfreistellung) wird von 50% auf 80% erhöht.
•Haftungsfreistellung auch für große Unternehmen
•Unverändert erfolgt die Antragsstellung über eine Hausbank

Darüber hinaus wird die KfW je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.


Zur Unterstützung von KMU durch die Bürgschaftsbanken:
Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen.
Diese umfassen u.a.:
•Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
•höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
•sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen

Die Maßnahmen sollen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe unterstützen und von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.




Auch in Zeiten wie diesen gilt aber, dass für jeden Kredit aussagekräftige Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung nebst Planung notwendig sein werden. Sinnvoll ist sicherlich auch eine Darstellung, in welchem Umfang die „Corona-Krise“ die eigene Wirtschaftlichkeit negativ beeinflusst hat / haben kann und wie einzelne Szenario-Rechnungen aussehen.

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Datum: 15.03.2020 - 06:27 Uhr
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