SARS-CoV-2: Dringender Handlungsbedarf zur Aufrechterhaltung der tierärztlichen Infrastruktur
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- alle Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellte und Tierpfleger unverzüglich als systemrelevante Berufe eingestuft werden;
- für Tierarztpraxen und tierärztliche Kliniken analog der Humanmedizin flexible Quarantäneregelungen gelten müssen;
- Hygienerichtlinien zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Tierarztpraxen, landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen erarbeitet werden, um Angestellte und Tierhalter bestmöglich zu schützen.
Grund dafür: Angesichts der rasant steigenden Fallzahlen von Coronavirusinfektionen besteht dringender Handlungsbedarf, den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung sicherzustellen. Die Behandlung kranker Tiere, die Sicherheit von Lebensmitteln und die Bekämpfung von Tierseuchen (aktuell ASP, H5N8) müssen zum Schutz von Mensch und Tier auch weiterhin flächendeckend gewährleistet werden können.
Gleichzeitig hat der Verband darauf verwiesen, dass die Einrichtung eines Expertengremiums, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung, Behörden, Universitäten und tierärztlichen und tierhaltenden Verbänden, für dringend notwendig erachtet wird, um schnell und möglichst einheitlich auf die weitere Entwicklung reagieren zu können.
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Datum: 17.03.2020 - 10:31 Uhr
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