Coronavirus - Notbevorratung und Sozialleistungsbezieher!
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Aufgrund der Corona-Krise ist die Frage der Notbevorratung aktueller den je.
Das Bundesamt rät zu einer Notbevorratung:
https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/Pers-Notfallvorsorge/Lebensmittel/Lebensmittel_einstieg.html
Was aber, wenn Sie dafür nicht genug Geld haben?
Diese Situation kann durch anstehende Kündigungswellen bald mehrere Menschen treffen als gedacht.
Bei alle dem stellt sich die Frage auf die Möglichkeit von Homeoffice u.a. auch wegen Kinderbetreuung, dem Recht auf Notbevorratung, die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern u.s.w.
Das Coronavirus bleibt nach wie vor das alles überragende Thema in den Medien. Während die Ansteckungsraten steigen, stellen sich viele Menschen, die von Leistungen des Jobcenters leben müssen, da sie u.a. eine Kündigung erhalten haben, ob auch Sie sich durch einen Notvorrat abdecken können.
Das Problem ist hier jedoch das Geld.
In Deutschland wird zum Notfallvorrat geraten, welcher im Regelsatz für Menschen, die auf Sozialleistungen u. a. vom Jobcenter angewiesen sind, nicht enthalten ist.
Das Landessozialgericht hatte Ende 2018 noch entschieden, dass diese Frage keine grundsätzliche Bedeutung habe (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 28.09.2018, L 11 AS 30/18 NZB).
Diese Ausgangslage dürfte sich jetzt jedoch geändert haben.
Wir beraten zu dieser Thematik, gekündigte Arbeitnehmer und Menschen, die auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de
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Datum: 18.03.2020 - 13:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Schädel
Stadt:
Langenhagen
Telefon: 0511260926133
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Personalie
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.03.2020
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