Kündigungsausschluss bei Mietzahlungsverzug aufgrund der Corona-Krise
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Ausdrückliche Forderung der Verbände in einem Brief an die Regierung ist dabei, dass durch diesen Antrag die ordentliche und die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges automatisch ausgeschlossen werden. Der Fonds übernimmt die Zahlung der Miete an den Vermieter. Darauf weist der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hin.
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Deutscher Mieterbund, Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin, Email:
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Datum: 19.03.2020 - 13:29 Uhr
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