BVR-Präsidentin Marija Kolak: Geplanter Wirtschaftsstabilisierungsfonds leistet wichtigen Beitrag / Zuschüsse an kleine Unternehmen und Selbständige schnell auf den Weg bringen
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Bei den im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehenen Bürgschaften müssen strenge Kriterien dafür sorgen, dass Hilfeleistungen nur Unternehmen zugutekommen, die vor der Krise solide gewirtschaftet haben. So wichtig der Schutz von Arbeitsplätzen ist, dürfen Marktaustritte nicht um jeden Preis verhindert werden. Ganz besonders gilt dies auch für staatliche Beteiligungen an Unternehmen. Diese dürfen nur bei Unternehmen in Betracht kommen, die vor der Coronakrise eine sehr gute Bonität aufgewiesen haben. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise haben gezeigt, dass oft ein Rückzug aus Beteiligungsverhältnissen mittelfristig nicht gelingt. Der Staat ist in aller Regel nicht der bessere Unternehmer. Dauerhafte Beteiligungen des Staates an Unternehmen tragen normalerweise nicht zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei. Deshalb müssten Beteiligungen mit einer klaren und verbindlichen Exit-Strategie verbunden sein."
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Datum: 22.03.2020 - 12:12 Uhr
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