vbm stimmt einerÜbernahme des Tarifergebnisses aus NRW zu
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Das Tarifergebnis sieht keine Erhöhung der Tabellenentgelte und der Auszubildendenvergütung vor. Es enthält neue tarifliche Instrumente zur Abfederung sozialer Härten bei der Kurzarbeit, zur Bewältigung von Engpässen in der Kinderbetreuung und zum Umgang mit Beschäftigungsausfällen.
"Unsere Unternehmen haben bis Jahresende Planungssicherheit - das ist in diesen ungewissen Zeiten wichtig. Der Finanzierungsbetrag in Höhe von 350 Euro je Mitarbeiter kann je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens entweder zur Abminderung sozialer Härten - insbesondere bei Kurzarbeit - verwendet, auf betriebliche Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld angerechnet oder im Rahmen der Differenzierung des Zusatzbetrags einbehalten werden. Wir begrüßen auch die Möglichkeit der Wiedereinführung des Tarifvertrags `Zukunft in Arbeit´ in modifizierter Form, erhöht dieser doch das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten und entlastet die Unternehmen bei den tariflichen Remanenzkosten", erläutert vbm Verhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke.
Die vbm Verhandlungsführerin kommentiert: "Mit der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus steht die deutsche Volkswirtschaft vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Insgesamt und aus heutiger Sicht haben wir eine angemessene und krisengerechte Tarifeinigung erzielt. Der Abschluss und die zügige Übernahme für Bayern unterstreichen die existenzbedrohende Situation für die Unternehmen und die Beschäftigten. Wir hätten uns bei diesen Herausforderungen einen längeren Tarifabschluss gewünscht. Dennoch haben die Tarifvertragspartner gezeigt, dass ihnen der Ernst der Lage bewusst ist. Liquiditäts- und Beschäftigungssicherung sind das Gebot der Stunde."
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Datum: 24.03.2020 - 17:09 Uhr
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