Die ÖDP NRW zu Folgen der Corona-Krise: Kommunalwahl in NRW angemessen verschieben
Der Landesvorstand der ÖDP NRW sieht hier eine Verschiebung der Kommunalwahl um den Zeitraum des Stillstandes des öffentlichen Lebens in NRW als geboten an.
Die ÖDP NRW warnt die NRW-Landesregierung davor, die Corona-Krise dazu zu instrumentalisieren, eine faktische kommunale Sperrklausel gegen all jene Gruppierungen einzuführen, die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen(firmenpresse) - Die ÖDP NRW zu Folgen der Corona-Krise:
Kommunalwahl in NRW angemessen verschieben
ÖDP NRW befürchtet Einführung einer kommunalen Sperrklausel durch die Hintertür
(Münster/Düsseldorf) – Durch die behördlichen Anordnungen im Zuge der Corona-Krise sind derzeit weder Aufstellungsversammlungen zur im Herbst geplanten Kommunalwahl noch die Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlantritte möglich. Der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) NRW hat die Situation auf einer Telefonkonferenz am Dienstagabend beraten und fordert von der Landesregierung, Maßnahmen für eine ordnungsgemäße und demokratische Kommunalwahl in NRW zu ergreifen.
Der Landesvorstand der ÖDP NRW sieht hier eine Verschiebung der Kommunalwahl um den Zeitraum des Stillstandes des öffentlichen Lebens in NRW als geboten an.
Der Stopp des öffentlichen Lebens in NRW hat die Parteien und Wählergruppierungen unterschiedlich getroffen. Einige hatten durch ihre Terminplanung Aufstellungsversammlungen noch durchführen können, andere mussten diese aufgrund behördlicher Auflagen absagen. Für die ÖDP NRW ist es wichtig, dass alle Parteien und Wählergruppierungen ihre Wahlvorschläge unabhängig von behördlichen Schließungsverfügungen auch in einem demokratischen Verfahren aufstellen können.
Die Landeswahlleitung hat in einem Schreiben erklärt, dass die Anwesenheitspflicht für alle Teilnehmer an einer Aufstellungsversammlung zwingend vorgeschrieben ist und sie hier keinen anderen Weg sieht, als diese unter Anwesenheit durchzuführen. Daher ist derzeit eine ordnungsgemäße Aufstellung von Wahlvorschlägen und Kandidaten nicht möglich. Die ÖDP NRW macht darauf aufmerksam, dass der Zuschnitt der Wahlbezirke erst bis zum 31. März abgeschossen sein muss und daher bis zum behördlichen Versammlungsverbot teilweise noch gar nicht erfolgt ist. Daher konnten für diese noch nicht definierten Wahlbezirke auch keine Kandidatenaufstellung erfolgen.
Für Parteien und Wählergruppierungen, die in der vergangenen Legislaturperiode den jeweiligen Parlamenten nicht angehörten, ist für eine Zulassung ihrer Wahlvorschläge die Sammlung von Unterstützungsunterschriften zwingend vorgeschrieben. Auch dies kann derzeit unter Einhaltung der behördlichen Auflagen nicht er-folgen. Das Innenministerium teilte hierzu lapidar mit, dass nach Aufhebung der Beschränkungen noch genügend Zeit für die Unterschriftensammlung zur Verfügung stünde. Dieser Ansicht des Innenministeriums widerspricht der Landesvorstand der ÖDP NRW.
Parteien und Wählergruppierungen sind sowieso schon durch den Zwang zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften gegenüber in den Kommunalparlamenten vertretenen Gruppierungen benachteiligt. Verkürzt das Innenministerium faktisch den Sammelzeitraum für diese Unterschriften, schränkt sie die Chancen für die sammelpflichtigen Gruppierungen entgegen dem Wahlgesetz unangemessen ein.
Die ÖDP NRW warnt die NRW-Landesregierung davor, die Corona-Krise dazu zu instrumentalisieren, eine faktische kommunale Sperrklausel gegen all jene Gruppierungen einzuführen, die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Dies wäre in Anbetracht der Krise zutiefst undemokratisch und würde eine Unterlaufung der Entscheidung des Verfassungsgerichshofes des Landes Nordrhein-Westfalen dar-stellen, in der die kommunale Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt wurde.
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Datum: 25.03.2020 - 11:07 Uhr
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